Remscheid Rauschgift-Fall in der JVA gibt Rätsel auf

Remscheid · Ein 40-jähriger Remscheider, der des gewerbsmäßigen Drogenhandels angeklagt war, wurde ursprünglich vor dem Amtsgericht freigesprochen. 1,4 g Marihuana sollten durch ihn in die Hosentasche eines Mithäftlings in der JVA gewandert sein.

Diesem war aber nur eine ungefähre Beschreibung des Verkäufers zu entlocken - und dazu dessen Spitzname "Oleg". Einem vermeintlichen Zeugen war der Angeklagte damals nicht klein, nicht dick und zudem nicht kahl genug. Darin schon sah das Gericht in Remscheid einen ausreichenden Beweis, dass er es nicht gewesen sein konnte. Die Staatsanwaltschaft ging aber in Berufung, die nun wiederum vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt wurde.

Es herrschte große Aufregung. Denn einen Fall ohne einen überführten Schuldigen abzuschließen, macht sich nicht gut. Der Richter am Berufungsgericht meinte sogar, eine "schlampige Beweisführung" rügen zu müssen - und lud weitere Zeugen wie die Vollzugsbeamten, die vorher nicht gehört worden waren. Die hatten bei der Durchsuchung einer Umschluss-Gruppe das Marihuana in der Hosentasche des Mithäftlings gefunden. Einen Tag vor dessen Entlassung.

Um die Verhandlung schnell abzuschließen, schlug der Berufungsrichter dem Angeklagten nun ein schnelles, umfassendes Geständnis vor, was dieser aber ablehnte. Als Russlanddeutscher in den 1990ern eingebürgert und mit einigen Verfehlungen als Betäubungsmittelkonsument im Strafregister, schien er ins Schema zu passen. Auf konkrete Aussagen aus dem Umfeld der Mithäftlinge schien man hingegen nicht zu hoffen. Ein Vollzugsbeamter beschrieb die Fraktion als sehr verschlossen, extrem schweigsam und nur ihrem Kulturkreis verbunden.

Die Kaufabwicklung schien hingegen der einzige nachvollziehbare Ansatz zur Aufklärung zu sein. Denn die Zahlung an "Oleg" für das Rauschgift lief nach Angaben des Käufers bargeldlos ab und deshalb nachvollziehbar. Es gab eine Überweisung von 150 Euro auf ein Konto von "Oleg", danach wurde geliefert. Nur von wem? Das Konto gehörte einer Olga - und der Halter des Kontos, als Zeuge geladen, hatte wohl einem früheren Kumpel erlaubt, dieses für Transaktionen zu benutzen.

Weitere Zeugen verweigerten schnell die Aussage - zum Vorteil für den Angeklagten, der nicht einmal ansatzweise mit der Abwicklung in Verbindung gebracht werden konnte. Derweilen gab es neue Verdächtige und möglicherweise Gründe für neue Anklagen. Der Prozess wird fortgesetzt, es bleibt spannend.

(mag)
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