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Remscheid Nach Prügel-Attacke in Bökerspark: Therapie statt Haft für Mittäter?

Remscheid · Sie prügelten ihren Freund krankenhausreif und wurden deshalb zu jeweils mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt - vor dem Wuppertaler Landgericht startete jetzt der Berufungsprozess, in dem zwei aus Remscheid stammende Männer gegen diese Urteile vorgehen wollen.

Für Tommy M., einen der beiden mutmaßlichen Täter, war der Prozess bereits nach wenigen Minuten beendet: Er erschien nicht im Gericht, die Berufung gegen das Urteil - eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten - wurde verworfen. Der zweite Angeklagte, Mark B., nahm an der Verhandlung teil. Er wehrt sich gegen den Vorwurf, das damalige Opfer während der Attacke festgehalten zu haben.

Da er unter einer Alkoholabhängigkeit zu leiden scheint, könnte die Haftstrafe zurückgestellt und stattdessen eine Therapie angeordnet werden. Dies ist möglich, wenn eine Straftat in Verbindung mit einer Drogenabhängigkeit begangen wurde. Laut Anklage waren die Beteiligten der Attacke zum Tatzeitpunkt alkoholisiert. Während der Verhandlung hatte der vorsitzende Richter Zweifel an der Vernehmungsfähigkeit von Mark B. geäußert, da dieser benebelt wirkte. Ein Arzt jedoch bestätigte die Vernehmungsfähigkeit. Bei der Untersuchung gab B. an, sowohl regelmäßig Alkohol - "bis zu zwölf Dosen Bier am Tag" - , als auch immer wieder Marihuana und Heroin zu konsumieren. Der Prozess wurde ausgesetzt - bis zum nächsten Verhandlungstermin soll sich der Angeklagte um einen Therapieplatz bemühen und das weitere Verfahren mit seinem Anwalt besprechen.

Den beiden Männern wird vorgeworfen, im April 2015 einen gemeinsamen Freund im Bökerspark verprügelt zu haben. Das Opfer hatte sich zuvor in einen Streit zwischen zwei Frauen eingeschaltet - nachdem der spätere Geschädigte eine der Frauen attackiert haben soll, hielt B. den Mann laut Anklage fest, während M. ihm ins Gesicht schlug. Nachdem das Opfer zu Boden gegangen war, soll einer der beiden weiter auf den Mann eingeschlagen haben - wer von beiden, konnte bislang nicht eindeutig festgestellt werden. Erst, als die Polizei am Tatort eintraf, ließen die beiden Männer vom Geschädigten ab. Das Opfer erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch und eine Schädigung des Gehörs und musste zwei Wochen lang im Krankenhaus behandelt werden.

Das Amtsgericht verurteilte B. zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe, M. soll einen weiteren Monat in Haft. Mittlerweile haben sich die Angreifer bei ihrem Opfer entschuldigt, der Geschädigte wiederum bedauert deren Verurteilung.

(tsp)
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