Remscheid Millionen-Wetten vor Gericht

Remscheid · 19 Millionen Euro verlor die Stadt 2008 bei riskanten Zinswetten mit der WestLB. Ein Musterprozess soll nun klären, ob die Stadt hier schlecht beraten wurde – und ein Recht auf Schadensersatz hat.

19 Millionen Euro verlor die Stadt 2008 bei riskanten Zinswetten mit der WestLB. Ein Musterprozess soll nun klären, ob die Stadt hier schlecht beraten wurde — und ein Recht auf Schadensersatz hat.

Bekommt die Stadt doch noch einen Teil der 19 Millionen Euro zurück, die sie in den vergangenen Jahren bei missglückten Zinswetten mit der WestLB verloren hat? Diese Frage soll nun endgültig vor Gericht geklärt werden. Wie Stadtdirektor Burkhard Mast-Weisz auf BM-Anfrage berichtete, haben sich Stadt und WestLB nach langem Hin und Her nun auf einen Weg geeinigt, wie man das heikle Thema vor Gericht bringen kann.

Demnach wird man sich stellvertretend für die vielen Zinsgeschäfte eine Wette für einen Musterprozess herauspicken und diesen vor Gericht bringen. Wie Mast-Weisz sagte, geht es um ein Geschäft im Umfang von 800 000 Euro.

Das Gericht soll klären, ob das Kassen- und Steueramt der Stadt, über das die Geschäfte unter Aufsicht des damaligen Kämmerers Jürgen Müller liefen, von der Bank schlecht und nicht ausreichend beraten wurde. Wäre das so, müsste die Bank Geld an die Stadt zurück zahlen.

Risiko soll begrenzt werden

Sollte die Stadt diesen Prozess gewinnen, könnte man anschließend alle Geschäfte vor Gericht bringen. Denkbar ist aber auch, dass die Bank dann von sich aus ein Angebot auf Schadensersatz macht. Bislang hat sie alle Vorschläge zu einer außergerichtlichen Lösung abgelehnt, sagte Mast-Weisz der BM. Verliert die Stadt, hat man zumindest nicht so hohe Prozesskosten zu tragen. "Wir wollen unser Risiko klein halten", sagt Mast-Weisz.

Nach dem Desaster mit den Zinswetten, das als eine politische Konsequenz den früheren Kämmerer Jürgen Müller seinen Job kostete, hatte der Rat ein Gutachten bei der Anwaltskanzlei des früheren Innenministers Gerhart Baum in Auftrag gegeben. Er vertritt auch andere Kommunen, die sich bei Zinswetten mit Banken verhoben haben.

Aufklärungspflicht verletzt?

In dem Gutachten der Kanzlei, das im April 2008 vorgestellt wurde, heißt es: "Die WestLB AG hat (...) pflichtwidrig die für die Stadt Remscheid tätigen Verantwortlichen nicht in die Lage versetzt, verantwortlich und im Bewusstsein aller wesentlichen mit den in Rede stehenden Zinsderivaten verbundenen Risiken und Probleme über den Abschluss oder Nichtabschluss der empfohlenen Produkte zu entscheiden."

Zwar hätten die Berater der Bank ihre Gesprächspartner bei der Kämmerei darüber informiert, dass es Risiken gebe. Indem sie diese Risiken aber weder "bewerteten noch gewichteten", hätten sie ihre Aufklärungspflicht verletzt, heißt es. Dass diese Pflicht bestehe, untermauerte die Kanzlei mit einem Urteil des Landgerichts Würzburg.

(RP)
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