Remscheid Mieten in Remscheid bezahlbar

Remscheid · Wohnen ist in der Werkzeugstadt kein Luxusgut. Das zeigt der neue Mietspiegel. Zwischen 4,36 und 7,52 Euro pro Quadratmeter liegt die Netto-Kaltmiete.

Darf es eine 156 Quadratmeter große Maisonette-Wohnung mit Kamin für 995 Euro Kaltmiete in Remscheids Süden sein (zum Vergleich Köln: 1100 Euro für 137 Quadratmeter)? Oder eine Singlewohnung mit 55 Quadratmetern für 295 Euro in der City (Köln: 400 Euro)? Die Beispiele aus einem Immobilien-Internetportal machen deutlich: Remscheid hat ein großes Plus: bezahlbaren Wohnraum, oft in grüner Lage.

Dass Wohnen hier für Normalverdiener bezahlbar ist, geht zudem aus dem neuen Mietspiegel hervor, der seinen Vorgänger aus dem Jahr 2008 ablöst. In acht Jahren sind die Preise für nicht preisgebundene Mietwohnungen allerdings auch in der Werkzeugstadt spürbar gestiegen. Die BM erklärt die wichtigsten Fakten des neuen Mietspiegels.

Was kosten Mietwohnungen in Remscheid? Das hängt generell von den wichtigsten Kriterien ab: Lage - einfach, normal, gut -, Baujahr, Größe und Ausstattung. Im Mietspiegel ist eine Tabelle enthalten, in der der Mittelwert und die Preisspannen pro Quadratmeter Netto-Kaltmiete verschiedener Wohnungskategorien aufgelistet sind. So werden für eine Wohnung aus den 60er Jahren in der Größe 50 bis 80 Quadratmeter durchschnittlich 5,21 Euro gezahlt, die Spanne liegt zwischen 4,90 und 5,50 Euro. Zum Vergleich: Altbau (bis 1948) unter 50 Quadratmeter 4,88 Euro, Neubauwohnung (ab 1995) bis 100 Quadratmeter 6,40 Euro.

Was rechtfertigt höhere Mieten? Die erwähnte Maisonettewohnung kostet neun Euro. Denn neben den wichtigsten Merkmalen zählen auch Energieverbrauchsdaten oder Ausstattungsbesonderheiten zu den Punkten, die Aufschläge rechtfertigen wie zum Beispiel Balkon/Terrasse, Aufzug, Barrierefreiheit oder hochwertige Bodenbeläge (Parkett, Keramikfliesen, Naturstein).

Wozu dient der Mietspiegel? Er bietet eine Übersicht über die gezahlten Mieten von nicht preisgebundenem Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Wer in Remscheid eine Wohnung sucht, kann sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel orientieren und schauen, ob die Wohnung womöglich zu teuer ist. Denn bei Neuvermietung kann der Mietzins frei vereinbart werden, solange er sich innerhalb der ortüblichen Vergleichsmiete bewegt. Somit erhält auch ein Vermieter eine Richtschnur für die Mietpreisgestaltung. Ob und in welchem Umfang er die Miete erhöhen darf, ist reglementiert. Zum Beispiel darf sich der Mietzins innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent erhöhen.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel nicht?

Der Mietspiegel gilt nicht für untervermietete Wohnungen, Sozialwohnungen, Wohnungen in vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern. Auch Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnung) zählt nicht dazu.

(RP)
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