Remscheid Mehr Aufwand fürs Kurzzeitkennzeichen

Remscheid · Wer ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung eines Autos beim Straßenverkehrsamt beantragen möchte, muss ab sofort mehr Dokumente und Daten liefern. Seit dem 1. April gelten bundesweit verschärfte Regelungen bei der Ausstellung der gelb-weißen Kfz-Kennzeichen.

 So sehen sie aus: Anni Greuling zeigt ein Remscheider Saisonkennzeichen.

So sehen sie aus: Anni Greuling zeigt ein Remscheider Saisonkennzeichen.

Foto: Hertgen, Nico

Für die Verwaltung bedeute dies mehr Aufwand, weil für jedes Kennzeichen personalisierte Daten eingetragen werden müssen, erklärt der Abteilungsleiter. Im letzten Jahr waren in Remscheid über 3700 Kurzzeitkennzeichen beantragt worden. Aufgrund der neuen Auflagen der Fahrzeugzulassungsverordnung erwartet Sucic nun weniger Anträge in diesem Bereich: "Die Anzahl dürfte zurückgehen." Generell sei ab März im Straßenverkehrsamt Hochsaison in Sachen Zulassung.

Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens muss zudem nachgewiesen werden, dass das betroffene Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt. Ist das nicht der Fall, muss der Pkw-Nutzer mit dem Fahrzeug entweder zum nächsten TÜV fahren oder eine Werkstatt in Remscheid oder einer angrenzenden Kommune ansteuern, um dort die Mängel beheben zu lassen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft werden. Liegen dagegen alle Papiere vor und gibt es keine Beanstandungen durch die Behörde, erhält der Bürger einen vorläufigen Fahrzeugschein, der fünf Tage gültig ist.

Allerdings bringen die neuen Regelungen auch Erleichterungen mit sich: So können Pkw-Nutzer ab sofort Kurzzeitkennzeichen an den Standorten der Fahrzeuge beantragen. Das minimiert bei Überführungen von einer Stadt in die andere den Aufwand für den Pkw-Käufer.

Mit der Neuregelung soll der Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen eingeschränkt werden. In der Vergangenheit konnten die Kfz-Kennzeichen einfach für verschiedene Fahrzeuge genutzt werden. Kriminelle Aktivitäten wie Pkw-Schiebereien waren dadurch möglich. Zudem konnten die Kurzzeitkennzeichen einfach weiterverkauft werden. Die Ermittlung eines Fahrzeughalters war dagegen sehr schwer oder ganz unmöglich.

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) begrüßt die Änderungen. "Durch das alte System war es möglich, dass auch verkehrsunsichere Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs waren", sagt Alfred Ossendorf von der Abteilung Verbraucherschutz beim ADAC Nordrhein in Köln. Jetzt erhielten nur noch Fahrzeuge ein Kurzzeitkennzeichen, die auch fahrtüchtig seien. Deshalb halte der ADAC die Neuerungen "grundsätzlich für gut". Auf Grundlage der alten Regelungen hätten mitunter schon "vage Angaben" gereicht, um ein Kfz-Kurzzeitkennzeichen zu bekommen.

(RP)
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