Remscheid Landgericht stellt Verfahren wegen sexueller Nötigung ein

Remscheid · Aussage des vermeintlichen Opfers gab den Ausschlag.

Das Landgericht Wuppertal hat das Verfahren gegen einen 42-jährigen Remscheider eingestellt. Der Angeklagte sitzt derzeit aufgrund einer dreijährigen Gefängnisstrafe in der JVA Lüttringhausen. Die Anklage gegen ihn wog schwer: Er soll die Tochter einer Bekannten mehrfach sexuell genötigt zu haben.

Das Geschehen soll sich Anfang November 2011 zugetragen haben. Das Opfer stand an der Grenze zur Volljährigkeit. Damals soll der als Produktionshelfer Beschäftigte sein Opfer in deren Wohnung unsittlich berührt haben. Ferner soll er auf einem Spielplatz versucht haben, die junge Frau zum Geschlechtsverkehr zu nötigen. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vehement. Die Anschuldigungen habe die Mutter der Frau auf den Tisch gebracht, sagte er. Und die Tochter habe ihn schließlich angezeigt. Die Mutter wollte sich gemäß seiner Aussage an ihm rächen. Der Angeklagte hatte sich von ihr getrennt. Wichtig war also die Zeugenaussage des vermeintlichen Opfers. Das Gericht befragte sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Was immer dabei auch zur Sprache kam - anschließend beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens. Offensichtlich waren bestehende Vorwürfe gegen den Angeklagten und bereits ausgesprochenen Verurteilungen aufgrund Vergehungen im Zusammenhang mit Drogen ungleich schwerwiegender. Die Richter folgten der Begründung des Antrages der Staatsanwaltschaft und stellten das Verfahren ein. Die Kosten des Verfahrens trägt der Staat.

(RP)
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