Remscheid Im Garten sind jetzt nur noch Formschnitte erlaubt

Remscheid · Seit März gilt Schonzeit für brütende Vögel.

 Radikales Stutzen von Bäumen und Gehölzen ist in der Vogelbrutzeit nicht erlaubt. Aber Formschnitte an Hecken sind jederzeit möglich.

Radikales Stutzen von Bäumen und Gehölzen ist in der Vogelbrutzeit nicht erlaubt. Aber Formschnitte an Hecken sind jederzeit möglich.

Foto: dpa-tmn

Ganz allmählich wird es auch im Bergischen Land wärmer. Dem Hobbygärtner juckt's in den Fingern, gerne würde er loslegen und den Garten aus seinem Winterschlaf wecken, um aus ihm wieder ein kleines Paradies zu machen. Doch Vorsicht ist geboten, wie erfahrene Gärtner wissen. Aber auch Anfänger sollten bedenken, dass die Brutzeit der Vögel beginnt. Darauf macht die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Remscheid aufmerksam: Seit 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze - hierzu zählen auch verholzende Kletterpflanzen - nicht abgeschnitten oder bis auf den Stock zurückgeschnitten werden. Außerdem verbietet das Bundesnaturschutzgesetz für diesen Zeitraum, Bäume in privaten Gärten zu fällen.

Für stärkere Schnittmaßnahmen sollten grundsätzlich die letzten verbleibenden Tage im Februar genutzt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte, mit denen der jährliche Zuwachs der Pflanzen beseitigt wird oder Bäume gesund gehalten werden, sind ganzjährig bei Beachtung des Artenschutzes möglich.

Warum ist die genannte Schonfrist so wichtig?

Das zeitlich beschränkte Schneideverbot dient dem Schutz der Tierarten, die auf die genannten Gehölze angewiesen sind: Brütende Vogelarten werden geschützt, und Gehölze als saisonale Brutplätze bleiben erhalten. Das Blütenangebot für Insekten wird während des Sommerhalbjahres sichergestellt.

Kontakt: Für weitere Informationen steht die Untere Landschaftsbehörde unter den Rufnummern (0 21 91) 16 - 28 38 oder 16 - 33 45 oder gerne zur Verfügung.

(BM)
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