Remscheid Gülle-Prozess - Landwirt geht in die Berufung

Remscheid · Grundsatz-Urteil aus dem Juli wird angefochten.

Die Hoffnung auf ein baldiges Urteil im Prozess um den Gülle-Unfall im März 2015 an der Neye-Talsperre hat sich zerschlagen. Wie die Stadtwerke Remscheid gestern mitteilten, hat der in einem Zivilprozess angeklagte Landwirt aus Halver, aus dessen Tank die Gülle floss, gegen ein im Juli ergangenes Grundsatzurteil zum letzten dafür möglichen Termin Berufung eingelegt.

Diese Entwicklung käme überraschend, sagte gestern Stadtwerke-Pressesprecher Klaus Zehrtner im BM-Gespräch. Mitte Juli habe es vom zuständigen Landgericht Hagen noch Signale gegeben, dass der Landwirt auf Rechtsmittel verzichten wolle.

Das Urteil besagt, dass die Stadtwerketochter EWR Remscheid als Betreiber der Neye-Talsperre grundsätzlich berechtigt ist, Schadenersatzansprüche an den Landwirt aus Halver zu stellen, aus dessen Tank im März 2015 insgesamt 1,7 Millionen Liter Gülle in die Talsperre geflossen waren. Dieses Grundsatzurteil fällte die Zivilkammer am Landgericht Hagen. Der Gülle-Unfall hatte einen massiven Umweltschaden bewirkt, dessen weitreichende Folgen in ihrer Dimension auch heute noch nicht voll abzuschätzen sind. Aktuell sind die EWR dabei, ihre finanziellen Forderungen im Detail aufzulisten. Auf insgesamt 242.000 Euro beziffert die EWR den Schaden. In dieser Summe ist der entstandene Schaden in der Natur nicht enthalten. Es geht allein um den entstandenen technischen Aufwand der EWR.

Die Verteidigung des Angeklagten hat diese Summe allerdings angezweifelt. Die Stadtwerke soll ihr Zustandekommen nun nachweisen.

Einen Vergleich hatten die Stadtwerke beim Prozessauftakt Anfang Juni abgelehnt.

Zehrtner rechnet damit, dass die Berufung dafür sorgt, dass ein Urteil erst im Herbst gesprochen wird. Die "bedauerliche Verzögerung" werde den Elan der Stadtwerke aber nicht stoppen, hier zu einem gerechten Ergebnis zu kommen. Die Empörung im Unternehmen über den Schaden an der Neye-Talsperre ist nach wie vor groß.

(RP)
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