Remscheid Gefängnisstrafen für die Messerstecher

Remscheid · Landgericht Wuppertal verurteilte einen Remscheider zu einer Bewährungsstrafe. Er war ein Mitläufer.

Das Landgericht Wuppertal hat gestern in dem Prozess um eine Messerstecherei vor dem Autonomen Zentrum (AZ) in Wuppertal die drei Angeklagten unterschiedlich verurteilt. Der Hauptangeklagte und jüngste des Trios, ein 25-Jähriger aus Wuppertal, wurde zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wegen versuchten Totschlags und schwerer gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er dem Opfer einen Stich in die Schläfe, einen lebensgefährlichen Stich in den Hals und sechs weitere Stiche im hinteren Brustkorb zugefügt hatte.

Ein 43-Jähriger aus Wuppertal muss für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis und ein 39-jähriger Remscheider bekam neun Monate Freiheitsentzug auf Bewährung. Beide verurteilte das Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung. Sie sollen das Opfer geschlagen haben. Der Remscheider muss zusätzlich 250 Sozialstunden absolvieren.

Die Verteidiger der Angeklagten hatten jeweils jeder für ihren Mandanten Freispruch gefordert aufgrund des Grundsatzes: "Im Zweifel für die Angeklagten". Ihr Tenor: Zeugen haben niemand als Messerstecher oder Schläger zweifelsfrei identifiziert. Ein wichtiges Argument in der Urteilsbegründung war die offenkundige Tatsache, dass nach kurzzeitigem Schließen des AZ-Eingangs das spätere Opfer aus Versehen mit den drei Angeklagten alleine war. Warum hätte er, der kleiner und älter als seine Kontrahenten und darüber hinaus nicht vorbestraft ist, sich auf einen "Drei zu Eins"-Kampf mit den Angeklagten einlassen sollen?

Dagegen waren alle drei Angeklagte einschlägig vorbestraft, zwei von ihren waren bewaffnet mit Teleskoptotschläger und Messer. Sie waren kurz vorher aus dem AZ herausgeschmissen worden. Grund genug für sie, sich zu rächen. Wäre das Opfer der Aggressor gewesen, hätten sie nichts zu befürchten gehabt. So aber rannten sie nach der Tat weg. Die Freundin des 43-Jährigen, die irgendwie mit dabei war, hätte vielleicht zur Aufklärung beitragen können. Aber sie konnte sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen - sie und ihr Freund hatten am 18. Januar geheiratet.

Als "Spiritus Rector" galt für das Gericht den 43-Jährige. Er hatte das Messer dem Jüngsten vor dem Gang zum AZ gegeben und trug den Totschläger in der Tasche. Er wird eindeutig der "rechten Szene" zugeordnet. Der Jüngste will sich mittlerweile davon losgesagt haben - daran zweifelte jedoch das Gericht. Der Remscheider gilt als Mitläufer. Ob er genau wusste, wobei er mitmachte, blieb unklar. Er sei Hooligan, sagte er und habe mit rechter Gewalt nichts zu tun. Er erlebte eine äußerst schwere Kindheit, kann sich nur schwer ausdrücken, war zeitweise obdachlos, kam mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt und wird vom Tannenhof betreut.

(RP)
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