Wuppertal Stadt macht 40 Prozent der Spielhallen dicht

Wuppertal · Es gibt 88 Glücksspieleinrichtungen im Stadtgebiet. Nicht alle besitzen die nötigen Genehmigungen.

 In einer Vielzahl von Spielhallen könnten schon bald die Glücksspielautomaten stillstehen.

In einer Vielzahl von Spielhallen könnten schon bald die Glücksspielautomaten stillstehen.

Foto: dpa (Symbol)

In Stadtgebiet gibt es zurzeit 88 Spielhallen an 68 Standorten. "Letztlich werden voraussichtlich rund 40 Prozent der Spielhallen keine glücksspielrechtliche Erlaubnis erhalten", hat die Verwaltung in einem Sachstandsbericht im Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit mitgeteilt.

Die Übergangsfrist für den neuen Glücksspielstaatsvertrag ist seit Anfang Dezember vorbei. Die neue Regelung fordert die Verwaltung auf, neue Abstandsregelungen für den Spielerschutz durchzusetzen. Mindestens 350 Meter müssen zwischen den Spielhallen liegen. Außerdem dürfen nicht mehr mehrere Spielhallen in einem einzelnen Gebäude betrieben werden.

Bisher wurden insgesamt 53 sogenannte "glücksspielrechtliche Erlaubnisse" in Wuppertal erteilt - heißt: Diese Spielhallen dürfen aus Sicht der Verwaltung bleiben. In acht Fällen konnte aufgrund der Lage oder geringer Unterschreitungen des Mindestabstandes eine Ausnahmegenehmigung vom Mindestabstand erteilt werden, so die Verwaltung. In 29 dieser Erlaubnisse wurde ein Härtefall berücksichtigt. In weiteren neun noch nicht abgeschlossenen Fällen sei beabsichtigt, eine Erlaubnis unter Berücksichtigung eines Härtefalles zu erteilen.

Bisher seien zehn Anträge abgelehnt und die Schließung der Spielhalle angeordnet worden. Weitere 16 Ablehnungen sind beabsichtigt. In einem Fall ist noch unklar, ob angeforderte Unterlagen zur Begründung des "theoretisch möglichen" Härtefalls noch vorgelegt werden. Da die Verfahren ohne zusätzliches Personal bearbeitet würden, seien bis Ende November nicht alle Anträge bearbeitet worden, so die Verwaltung.

Die Ablehnungsbescheide seien noch nicht rechtskräftig. Laut Bericht der Verwaltung ist zu erwarten - und zum größten Teil auch schon angekündigt - dass fast alle Spielhallenbetreiber gegen die Ablehnung der Erlaubnis und der damit verbundenen Schließungsanordnung klagen werden.

Zwei Klagen gegen Ablehnungsentscheidungen liegen bereits vor. Gegen vier Erlaubniserteilungen wurden bisher von 15 Konkurrenten Klagen erhoben, so die Verwaltung.

Diese Klageverfahren könnten sich über Jahre hinziehen. Das bedeutet laut Bericht: Die klagenden Spielhallen werden zunächst weiter geöffnet haben.?

(Red)
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