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Wuppertal Stadt fordert Erschließungsbeiträge - nach 30 Jahren

Wuppertal · In den Jahren 1983 und 1984 wurde die Straße Am Walde am Freudenberg ausgebaut. 2014 - also 30 Jahre später - forderte die Stadt Erschließungsbeiträge in Höhe von jeweils rund 3500 Euro. Dies hat die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf jetzt untersagt und damit den Klagen von zwei Anliegern stattgegeben.

Es geht ums Prinzip - und um ein Beispiel für Bürokratie, wie es einem Normalsterblichen nur ganz schwer zu vermitteln ist. "Die Beitragspflicht für Anlieger entsteht erst dann, wenn die Straße endgütig fertiggestellt ist", beschreibt Stadtdirektor Johannes Slawig die Ausgangslage. Daher habe die Stadt früher keine Bescheide verschicken dürfen. 30 Jahre hätte sie Zeit gehabt, doch sie kam in diesem Fall um einige Monate zu spät.

Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so die Begründung des Verwaltungsgerichts, muss ein Grundstückseigentümer klar vorhersehen können, ob er für sein Grundstück kommunale Abgaben bezahlen muss. Eine solche Vorhersehbarkeit sei nicht mehr gegeben, wenn die Stadt mehr als 30 Jahre nach der für den Grundstückseigentümer äußerlich erkennbaren vollständigen technischen Herstellung einer Straße Erschließungsbeiträge erhebt.

Die Straße Am Walde sei bereits im Mai 1984 technisch vollständig hergestellt gewesen. Die Fahrbahn und die Gehwege seien vollständig ausgebaut, die Straßenbeleuchtung installiert und die Straßenentwässerung gewährleistet. Die Stadt könne sich nicht darauf berufen, dass über die technische Herstellung hinaus rechtliche Voraussetzungen für die Beitragserhebung geschaffen werden mussten, so die Richter.

Die Stadt will in die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster gehen. Denn es geht ihr nicht allein um einen Musterprozess, sondern um eine Menge Geld. In der Regel werden vier- beziehungsweise fünfstellige Anliegerbeiträge pro Hausbesitzer fällig. Bei rund 600 Straßen, die allein in Wuppertal noch nicht endgültig fertiggestellt und abgerechnet sind, kommt eine stattliche Summe zusammen.

Für die Verzögerung könnten vielfältige technische und formelle Gründe verantwortlich sein, so Slawig. "Die Entscheidung werden wir nicht hinnehmen, denn in der Konsequenz werden die Anliegerbeiträge auf alle Steuerzahler verteilt."

Urteile 12 K 6288/14 und 12 K 6462/14 vom 4. Juli.

(ab)
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