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Remscheid Falsches Medikament ausgegeben - Geldstrafe

Remscheid · Amtsgericht stellte Verfahren gegen 37-jährige MTA ein.

Das Amtsgericht Wuppertal stellte gestern das Verfahren wegen Körperverletzung gegen eine 37-jährige Pharmazeutisch-Technische Assistentin aus Remscheid ein gegen die Auflage einer Zahlung von 500 Euro binnen sechs Monaten. Die Frau hatte zugegeben, als Angestellte einer Apotheke ein falsches Medikament geordert zu haben. Das Medikament sollte der Patientin direkt nach Hause geliefert werden. Die Bezeichnungen des richtigen und falschen Medikamentes klangen ähnlich.

Die Patientin, die das falsche Medikament knapp 14 Tage später einnahm, wurde aufgrund ihrer Beschwerden per Notarzt ins Krankenhaus eingeliefert. Sie lag zwölf Stunden auf der Intensivstation. Die Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagten einen Strafbefehl in Höhe von 500 Euro zugesandt. Dagegen legte die Angeklagte Einspruch ein. So kam es zur Verhandlung.

Sie habe das falsche Medikament ins System eingegeben, sagte die Angeklagte. Es sei ein Samstag gewesen, und in der nächsten Woche konnte sie schon nicht mehr aufgrund ihrer Schwangerschaft arbeiten. Danach habe sie Mutterschutz in Anspruch genommen. Hätten zwei Kontrollmechanismen innerhalb der Apotheke nicht versagt, wäre das Medikament gar nicht erst ausgeliefert worden. Der Fehler sei zwar bemerkt worden, aber sie könne nicht sagen wie und warum es dazu kam, dass das falsche Medikament trotzdem zwei Tage später der Patientin ausgeliefert wurde.

Der Richter wusste Bescheid. Die verantwortliche Apothekerin hatte ebenfalls einen Strafbefehl erhalten und diesen akzeptiert. Er lautete auf einen ungleich höheren Betrag als der der Angeklagten. Die Verteidigerin argumentierte: Es sei überhaupt nicht sicher, ob die Patientin im Zeitraum zwischen Auslieferung des Medikamentes und Einlieferung ins Krankenhaus tatsächlich das falsche Medikament eingenommen hatte. Außerdem sei im Blut der Patientin das Medikament nicht nachgewiesen worden.

Beides zählte für den Richter nicht: Höchstwahrscheinlich habe die Patientin ihr altes Medikament noch aufgebraucht. Und das Blut der Patientin sei im Krankenhaus auf Drogen getestet worden und nicht auf Medikamentenspuren. Zur Weiterführung der Verhandlung seien medizinische Gutachten notwendig.

Der Richter machte nach Abstimmung mit der Staatsanwältin den Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen. Er riet der Angeklagten, es sich gut zu überlegen: Ginge das weitergeführte Verfahren ungünstig für sie aus, müsste sie die Gutachter bezahlen. Nach eingehender Beratung mit der Verteidigerin nahm die Angeklagte schließlich den Vorschlag des Gerichtes an.

(begei)
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