Remscheid Exhibitionist aus Remscheid bleibt länger im Gefängnis

Remscheid · 26-Jähriger hatte sich im Hückeswagener Stadtpark selbst befriedigt und zuvor einer Minderjährigen nachgestellt. Zur Tatzeit war er betrunken.

Zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte der Richter am Wipperfürther Amtsgericht gestern einen 26-jährigen Remscheider, der sich im Frühjahr vorigen Jahres im Stadtpark selbst befriedigt und zudem einer Minderjährigen nachgestellt hatte. Diese Strafe kommt jetzt zum Strafmaß hinzu, das der junge Mann ohnehin schon zu verbüßen hat. Derzeit sitzt er die Reststrafe einer 16-monatigen Gefängnisstrafe ab, da die Bewährung widerrufen wurde. "Ich habe den Kontakt zum Bewährungshelfer nicht gehalten", erklärte der Angeklagte den Widerruf.

Im Gerichtssaal gab sich der Remscheider wortkarg, gab die Tat aber sofort zu: "So wie es in der Anklageschrift steht, ist es auch." Demnach war er im Mai 2015 einer damals 16-Jährigen gefolgt, die an der Haltestelle Friedrichstraße den Bus verlassen hatte. Während der Verfolgung durch den Stadtpark hatte er seine Hand in der Hose und dabei gekeucht. Er überholte die Jugendliche, setzte sich auf eine Treppe und masturbierte vor ihren Augen. Erst als die 16-Jährige sich zu einer Gruppe Männer stellte und so tat, als würde sie telefonieren, gab der Remscheider die Verfolgung auf.

An der Bushaltestelle griff ihn später die herbeigerufene Polizei auf und nahm ihn in Gewahrsam. Eine Atem-Alkoholkontrolle ergab einen errechneten Wert von 1,2 Promille. Der Alkohol sei auch der Grund, warum er zur Tat kaum noch etwas sagen könne, äußerte sich der Remscheider: "Ich war betrunken und erinnere mich nicht mehr so genau." Sein Pflichtverteidiger ergriff daraufhin das Wort: "Es ist ein unangenehmes Delikt, und es ist ihm peinlich, hier vor Publikum auszusagen."

Das Gericht ersparte trotz der spärlichen Angaben des Angeklagten dem Opfer wie auch den Zeugen aus dem Stadtpark die Aussage. "Der Zeugin ist das mindestens genauso unangenehm, den Vorfall hier noch einmal schildern zu müssen", begründete der Richter.

Eine positive Sozialprognose sahen weder er noch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Der gelernte Maler und Lackierer wohnte zuletzt in einer Notunterkunft in Remscheid, ohne Job und ohne Ziel. Zur ersten Verhandlung im April war er nicht erschienen, woraufhin Haftbefehl erlassen wurde.

Zehn Einträge umfasst sein Vorstrafenregisters, darunter mehrfach schwerer Diebstahl, Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Exhibitionistische Handlungen oder andere sexuelle Taten waren nicht dabei. "Es war das erste Mal, und wird auf keinen Fall mehr vorkommen", versicherte der Angeklagte. Derzeit hat er nur ein Ziel vor Augen: Nach der Haftentlassung möchte er das Bergische verlassen und nach Norddeutschland ziehen.

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, folgte der Richter nicht. Dass der Remscheider der Minderjährigen quer durch den Park gefolgt sei und sich erst wieder entfernt hatte, als sie sich Hilfe suchte, mache die Tat schwerwiegender. "Das Opfer muss mehrere Minuten lang Panik gehabt haben", sagte der Richter. Zudem hätte der Angeklagte unter Bewährung gestanden. Aus diesem Grund verzichtete er in seinem Urteil auf eine weitere Bewährungszeit. Die für Januar vorgesehene Entlassung wird sich nun um drei Monate verschieben. Die Polizei brachte den Verurteilten nach der Verhandlung zurück in die Justizvollzugsanstalt.

(RP)
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