Remscheid Ein Geständnis - und das "Opfer" wird zum Täter

Remscheid · Alltag ist das nicht im Gerichtssaal, manchmal kommt es aber auch bei Strafverfahren dazu: Alle Beteiligten verständigen sich, bevor das Urteil gesprochen oder der Prozess vertagt wird. Am Donnerstag sah die Verständigung zwischen Richter, Staatsanwalt, dem Angeklagten und dessen Verteidiger so aus: Der Angeklagte, der die ihm zur Last gelegte Tat bislang hartnäckig geleugnet hat, legt ein Geständnis ab. Im Gegenzug kommt er mit einer milden Geldstrafe davon. Juristisch ist der Fall mit dieser prozessökonomisch orientierten Lösung dann abgeschlossen. Im konkreten Fall ging's um die überraschende Wandlung eines vermeintlichen Opfers zum Täter. Angeklagt war ein 24-Jähriger aus Remscheid. Er hatte Ende 2014 als Aushilfsarbeiter in einem Einkaufsmarkt in der Radevormwalder Innenstadt gearbeitet und an einem Tag kurz vor Weihnachten den Auftrag bekommen, die Tageseinnahmen von gut 1700 Euro bei der Post an der Kaiserstraße einzuzahlen.

Eine Viertelstunde später kam er zurück in den Laden und behauptete, unterwegs überfallen worden zu sein. Ein Unbekannter habe ihm Pfefferspray in die Augen gesprüht, ihn zu Boden gestoßen und das Geld geraubt. Das sagte er auch bei der Polizei aus. Zeugen des vermeintlichen Raubüberfalls auf der nachmittags im Berufsverkehr belebten Kaiserstraße fanden sich nicht.

Bei dieser ominösen Räuber-Geschichte blieb der inzwischen arbeitslose junge Mann auch gestern zu Prozessbeginn. Entscheidend war die Aussage des einzigen Belastungszeugen, eines ehemaligen Freundes des Angeklagten. Seiner Darstellung zufolge hatte der frühere Kumpel ihm erzählt, dass er die Straftat nur vorgetäuscht hatte. Tatsächlich habe er das ihm anvertraute Geld seines Arbeitgebers auf dem Weg zur Post einem weiteren Freund übergeben, der dann damit verschwunden sei. Später habe man geteilt.

Der Belastungszeuge ist inzwischen schwer körperlich und psychisch erkrankt. Seine Vernehmung fand gestern unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da es auch darum ging, inwieweit seine Erkrankungen möglicherweise das Aussageverhalten beeinflussen. Danach kam es zur Verständigung aller Prozessbeteiligten - und zum prompten Geständnis des Angeklagten.

Er räumte ein, den Raub vorgetäuscht und das Geld für sich behalten zu haben. Wirtschaftliche Probleme seien damals der Hintergrund dafür gewesen. Das Urteil des Amtsrichters lautete: 600 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu je fünf Euro) wegen Vortäuschens einer Straftat und veruntreuender Unterschlagung. Der Richter machte dem Remscheider danach klar: "Ohne Ihr Geständnis wäre auch angesichts Ihrer Vorstrafen keine Geldstrafe mehr drin gewesen. Sie müssen sich klar machen, dass Sie nahe am Gefängnis stehen - und dürfen sich wirklich gar nichts mehr erlauben."

Die enorme Erleichterung bei dem 24-Jährigen, der im Sommer endlich eine Ausbildung beginnen will, war offensichtlich.

(RP)
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