Serie Ross Und Reiter Die wichtigsten Regeln für Geländeritte

Remscheid · Das Bergische Land ist für viele ein Reitparadies. Doch bevor jemand ausreitet, sollte er sein Pferd beherrschen können und wissen, wo er reiten darf. Einige Städte haben Reitwege ausgewiesen. Nur dort darf geritten werden. Eine Übersicht.

 Schilder markieren Reitwege im Rheinisch-Bergischen Kreis.

Schilder markieren Reitwege im Rheinisch-Bergischen Kreis.

Foto: teifel

Bergisches Land Es ist der Traum eines jeden, der sich in den Pferdesattel schwingt: draußen in der freien Natur zu reiten, sei es am Strand oder in diesen Breitengraden durch Feld, Wald und Flur. Aber so frei wie in Rosamunde-Pilcher-Filmen geht es bei Geländeritten im Bergischen Land nicht zu. Jede Kommune hat ihre eigenen Regeln. Und bevor jemand ausreitet, sollte er sein Pferd auch in kritischen Situationen beherrschen können.

In Remscheid gibt es ein Reitwegegebot. Das heißt, dass im Wald und in der freien Landschaft nur auf gekennzeichneten Wegen geritten werden darf, sagt Markus Wolff, Leiter der Forstabteilung bei den Technischen Betrieben Remscheid (TBR). Um Konflikte zwischen Reitern und anderen Nutzern möglichst auszuschließen, hat die Politik 1984 beschlossen, Reitwege herrichten und kennzeichnen zu lassen. Auf einer Länge von 40 Kilometern sind Reitwege im Wald ausgewiesen. Diese sowie häufig genutzte Wege in der freien Landschaft sind in einer Reitwegekarte dargestellt, die bei der Stadt gekauft werden kann. Es gibt auch kurze Wegeabschnitte, wo Reit- und Fußweg parallel verlaufen, aber erkennbar getrennt sind. Reiter sollten die für sie ausgewiesene Wegeseite benutzen.

 Svenja Jäger und Anne Lillemann vom Haflingerhof der Familie Jäger in Eipringhausen auf einem Ausritt: Das Reitgebiet Eipringhausen umfasst einen Rundweg über 16 Kilometer. Gleich daran angrenzend liegt das Reitgebiet Dhünn, das über 15 Kilometer hinunter bis zur Großen Dhünn-Talsperre reicht.

Svenja Jäger und Anne Lillemann vom Haflingerhof der Familie Jäger in Eipringhausen auf einem Ausritt: Das Reitgebiet Eipringhausen umfasst einen Rundweg über 16 Kilometer. Gleich daran angrenzend liegt das Reitgebiet Dhünn, das über 15 Kilometer hinunter bis zur Großen Dhünn-Talsperre reicht.

Foto: Michael Schütz

Nicht jeder hält sich an das Gebot, wie Pferdeäpfel auf Spazierwegen oder Hufabdrücke anzeigen. Leider erwische er immer wieder uneinsichtige Reiter, die ihr Ross auf einen normalen Waldweg lenken, sagt Wolff. Dabei handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.

Im Rheinisch-Bergischen Kreis sieht der Fall etwas anders aus: Dort ist das Reiten in der freien Landschaft - sofern nicht per Reitverbotsschild ausdrücklich untersagt - auf allen privaten Wegen und öffentlichen Flächen gestattet. Im Wald allerdings gilt wie auch in Remscheid: Reiten ist nur auf ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Dabei bestand bis 2012 noch großer Nachholbedarf im Kreis. Wo die Ausweisung von Reitwegen früher nur lückenhaft war, stehen Pferdefreunden heute 13 offizielle Reitrouten zur Verfügung.

In Wermelskirchen zum Beispiel gibt es das Reitgebiet Eipringhausen mit einem Rundweg von 16 Kilometern Länge. Gleich daran angrenzend liegt das Reitgebiet Dhünn, das über 15 Kilometer hinunter bis zur Großen Dhünn-Talsperre führt. Dabringhausener Reitern eröffnet sich Richtung Odenthal über Lindscheid und Bremen das Reitgebiet Hüttchen (elf Kilometer), das westlich wiederum an das weitläufige Reitgebiet Burscheid (32 Kilometer) anschließt. Reiter des Wermelskirchener Ortsteils Unterstraße finden im nahegelegen Reitgebiet Witzhelden zahlreiche Routen (24 Kilometer), zu erreichen über idyllisch gelegne Wege an der Sengbach-Talsperre.

Wer möchte, kann über das Reitwegenetz des Rheinisch-Bergischen Kreises (alle Routen sind unter www.rbk-direkt.de zu finden) heute 400 Kilometer weit reiten. Hervorgegangen ist dieses aus einem mehrjährigen Planungsprozess, der die attraktive reiterliche Erschließung verschiedener Landschaftsteile zum Ziel hatte. Dabei sollte sowohl die Freizeitqualität der Reiter erhöht wie auch die Interessen der Eigentümer und weiterer Nutzer gewahrt werden. "Es gab zwar schon zuvor Reitwege im Rheinisch-Bergischen Kreis, doch dank des neuen Konzepts wurden diese erweitert, an angrenzende Reitställe angebunden und in den meisten Fällen auch miteinander verknüpft - teils mit Reitgebieten angrenzender Kreise und kreisfreier Städte", erklärt Hannah Weisgerber vom Pressereferat des Rheinisch-Bergischen Kreises. "Freizeitreitern sind politische Grenzen schließlich egal, sie wollen einfach einen ausgedehnten Ausritt genießen." Doch Vorsicht: Im Oberbergischen Kreis etwa, zu dem auch Hückeswagen und Radevormwald gehören, gelten wieder andere Regeln. Oberberg ist ein sogenanntes Freistellungsgebiet. Das bedeutet: Es gibt für Reiter keine Einschränkung durch ausgewiesene Reitwege. Stattdessen darf überall geritten werden, wo dies nicht ausdrücklich verboten ist. Die Verbote gelten einerseits für Wege, die mit einem Reitverbotschild gemäß der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet sind, andererseits aber auch für 22 festgelegte Sperrgebiete. So darf in Hückeswagen beispielsweise nicht an der Bever-Talsperre/ Neye-Talsperre sowie an der Kerspe-Talsperre geritten werden. Die Karten der im Oberbergischen Kreis geltenden Sperrzonen stellt das Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung bei der Erstausgabe des Reitkennzeichens zur Verfügung.

Gleich ob im Freistellungsgebiet oder in einem mit ausgewiesenen Reitwegnetz - nach dem Landschaftsgesetz ist in ganz NRW vorgeschrieben, dass Reitpferde ein beidseitig angebrachtes gültiges Reitkennzeichen tragen müssen. Diese sogenannte Reitplakette muss bei der Unteren Landschaftsbehörde beantragt werden, in deren Bereich der Halter des Pferdes seinen Wohnsitz hat. Die Kosten für die Erstausgabe der Plakette variieren für Privatleute zwischen 30 Euro in Remscheid und 39,30 Euro in Oberberg. Darin enthalten ist auch die Reitabgabe von 25 Euro im Jahr. Die eingenommenen Gebühren leiten die Städte an das Land weiter.

"Letztlich kommt das Geld aber den Reitern zugute. Denn damit werden der Bau und die Pflege der Reitwege finanziert", sagt Weisgerber.

In Remscheid kämen etwa 7000 Euro im Jahr zusammen, sagt Wolff. Seiner Meinung nach fehlt es an Geld und Personal, um die Reitwege in Schuss halten zu können.

(RP)
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