Serie Mäuse, Moos Und Mehr Der Arbeitgeber zahlt für die Azubis mit

Remscheid · Berufsanfänger sollten darauf achten, dass sie vermögenswirksame Leistungen erhalten. Viele Azubis ignorieren das Thema.

 Auszubildende nehmen häufig die vermögenswirksamen Leistungen nicht in Anspruch.

Auszubildende nehmen häufig die vermögenswirksamen Leistungen nicht in Anspruch.

Foto: Archiv

Remscheid Wer fragt, gewinnt. Das gilt auch bei dem Thema "Vermögenswirksame Leistungen", die Betriebe Auszubildenden und Berufsstartern zur Verfügung stellen. Doch noch längst nicht alle Berufsanfänger wissen um diese Leistung und fordern sie beim Arbeitgeber ein. "Laut einer deutschlandweiten Erhebung haben über 60 Prozent der Azubis ihre Vermögenswirksame Leistungen nicht angelegt", sagt Gina Richards, Vertriebsunterstützerin im der Abteilung Privatkunden der Stadtsparkasse Remscheid.

Und auch viele Arbeitgeber sprechen ihre Mitarbeiter nicht von sich aus darauf an. Mit bis zu 480 Euro jährlich unterstützt der Arbeitgeber das Sparen mit den vermögenswirksamen Leistungen, der Arbeitnehmer wird in seinem Anlageverhalten sozusagen kofinanziert vom Chef. Geregelt ist das in Tarifverträgen, innerbetrieblichen Vereinbarungen oder Einzelverträgen. Wird der Höchstbetrag von 40 nicht erreicht, kann der Arbeitnehmer den Betrag aufstocken.

"Wichtig ist aber auch, die Konditionen für die Förderung der vermögenswirksamen Leistungen jedes Jahr überprüfen zu lassen und gegebenenfalls nachzujustieren", erklärt der Leiter der Sparkassenfiliale an der Remscheider Alleestraße, Axel Steinweger. Um die Orientierung zu erleichtern, bietet die Stadtsparkasse jungen Arbeitnehmern Beratungen über die richtige Art der Anlage an. "Sie können mit dem Arbeitsvertrag zu uns kommen und wir schauen dann, welches Modell der vermögenswirksamen Leistung sich anbietet", sagt Steinweger.

Nach Abschluss eines Bank-, Fonds- oder Bausparvertrages wird ein Bescheid an den Arbeitgeber geschickt. Die vermögenswirksamen Leistungen können so ohne großen Aufwand für den Berufseinsteiger vom Bruttogehalt abgebucht werden. Da muss sich dann kein Berufsanfänger ärgern, dass die Zulagen vom Chef verloren gehen, betont Richards. Zudem sind die zu zahlenden Beträge bei Aufstockung vergleichsweise übersichtlich. In der Regel liegt die Mindestlaufzeit für die entsprechenden Verträge bei mindestens sieben Jahren.

Danach kann das Geld ausgezahlt werden. Anders als bei der Altersversorgung sollen die Leistungen nicht bis zum Ende des Arbeitslebens angespart, sondern nach einem absehbaren Zeitraum wieder ausgezahlt werden: zum Beispiel zur Finanzierung eines Pkw oder einer Immobilie. Die Stadtsparkasse bietet zwei Arten vermögenswirksamer Leistungen an, die vom Staat gefördert werden: das Bausparen und das Fondssparen. "Aufgrund des niedrigen Zinssatzes ist Bausparen als reines Sparen nicht mehr so attraktiv.

Wer diese Anlageform wählt, will in der Regel wirklich in eine Immobilie als Wertanlage investieren", betont Richards. Beim Fondssparen wird das Geld in Investmentfonds investiert. Hier fällt die Arbeitgeber-Sparzulage mit 20 Prozent besonders hoch aus, zudem ist die Verzinsung deutlich attraktiver als beim Sparen auf dem Geldmarkt. Überdies bietet das Kreditinstitut das Modell "Kontensparen", bei dem bei einem variablen Zinssatz am Ende der Laufzeit eine Sparzulage von zehn Prozent durch die Sparkasse gezahlt wird.

(RP)
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