Remscheid Acht Jahre Haft für Pfarrhaus-Räuber

Remscheid · Das Landgericht Wuppertal bezeichnete den Raubüberfall auf das Lenneper Pfarrhaus als "brutal und rücksichtslos".

 Acht Jahre Haft für den Angeklagten aus Albanien.

Acht Jahre Haft für den Angeklagten aus Albanien.

Foto: Fuhrmann

Im Prozess um das Martyrium des Remscheider Lenneper Pfarrers ist das Urteil gefallen. Die Große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal verurteilte den Angeklagten Liridon P. wegen schweren Raubes und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Der Richter folgte damit weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe in Höhe von neun Jahren gefordert hatte.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Liridon P. zusammen mit seinem noch flüchtigen Komplizen in der Nacht zum 9. November des vergangenen Jahres in das Pfarrhaus Bonaventura eingebrochen war. Dort trafen die beiden in der ersten Etage auf Pfarrer Jürgen Behr, bedrohten ihn mit Messern, malträtierten ihn über eine Stunde lang mit Schlägen und Tritten und zwangen ihn zur Herausgabe seiner Wertsachen. Behr hatte ausgesagt, dabei Todesängste ausgestanden zu haben. Schließlich wurde er von den beiden Räubern mit einem Staubsaugerkabel an eine Bank gefesselt. Als seine Peiniger ihn zurückließen, um das Schlafzimmer zu durchsuchen, gelang ihm die Flucht.

In der Urteilsbegründung stellte das Gericht vor allem die hohe kriminelle Energie heraus, mit der die Tat begangen wurde. Der Richter bezeichnete das Vorgehen der beiden Täter als "besonders brutal und rücksichtslos."

Am letzten Verhandlungstag wurden Zeugen aus den Reihen der Polizei angehört, die Angaben zum Ablauf der Ermittlungen machten. Demnach konnte P. durch eine Fahrlässigkeit überführt werden. Den Ermittlern war die Identifikationsnummer eines der Mobiltelefone bekannt, die die Räuber aus dem Haus des Pfarrers gestohlen hatten. Da P. das gestohlene Handy nach der Tat nutzte, konnte die Kriminalpolizei über eine Telefondatenauswertung Rückschlüsse auf die Identität des Täters ziehen. So stieß sie schnell auf den erst kürzlich aus Albanien nach Deutschland immigrierten Liridon P.. Bei einer daraufhin veranlassten Wohnungsdurchsuchung in einem Asylbewerberheim in Düsseldorf wurden neben der Brieftasche des Opfers auch einige sakrale Gegenstände gefunden, die aus dem Pfarrheim gestohlen worden waren. Das Geständnis des Angeklagten wirkte sich nur bedingt strafmildernd aus. Das Gericht erkannte zwar an, das P. seine Beteiligung an dem Verbrechen eingeräumt hatte, verwies aber darauf, dass er seine Rolle bei der Tat in seinen Ausführungen offensichtlich bagatellisieren wollte. "Für das Gericht steht aber fest, dass beide Täter sich gleichermaßen strafbar gemacht haben", sagte der Richter.

Für Pfarrer Behr war das Urteil eine Erleichterung. "Es geht mir besser", sagte er nach Abschluss der Verhandlungen. "Das war jetzt erstmal ein Abschluss."

Über den Verbleib des zweiten Täters ist wenig bekannt. Die Ermittler nehmen an, dass sich P.s Komplize inzwischen auf dem Weg nach Albanien befindet.

(th)
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