Heiligenhaus Umzüge bringen im Rathaus Arbeit mit sich

Heiligenhaus · Das neue Meldegesetz ist für das Bürgerbüro Mehraufwand. Kerstin Plambeck organisiert das in neuer Funktion als Fachbereichsleiterin.

 Kerstin Plambeck, bisher zuständig für das Bürgerbüro, wechselte an die Spitze des Fachbereichs, dem auch das Meldewesen untersteht.

Kerstin Plambeck, bisher zuständig für das Bürgerbüro, wechselte an die Spitze des Fachbereichs, dem auch das Meldewesen untersteht.

Foto: A. Blazy

Kerstin Plambeck bräuchte im Rathaus derzeit mehrere Schreibtische - theoretisch. Faktisch kommt die neue Fachbereichsleiterin für Ordnung, Bürgerbüro, Standesamt, Wahlen und Technische Betriebe allerdings mit ihrem gewohnten Arbeitsplatz im hinteren Teil des Bürgerbüros zurecht.

Obwohl sich im Rathaus das Personalkarussell dreht. So war Plambeck bisher Chefin im Bürgerbüro, hat sich auf die neue Stelle intern erfolgreich beworben. Jürgen Borowski wechselte von den Technischen Betrieben an die Spitze des Ordnungsamtes. Sein Schreibtisch an der Friedhofsallee bleibt vorerst unbesetzt, ebenso einw eiterer im Bürgerbüro.

Neuer Chef im Bürgerbüro, zuständig dann auch für Standesamt und Wahlen, soll vom 1. Dezember an Stefan Kondring werden. Der kümmerte sich bisher um Aufgaben um Bürgermeisterbüro.

Wenn Kerstin Plambeck derzeit nicht gerade über Feinheiten neuer Gebührenbedarfsrechnungen brütet - Erfahrungen hat sie jahrelang in der Kämmerei gesammelt - dann ist es vor allem das seit 1. November neue Meldegesetz, das im Alltag eine Menge Arbeit mit sich bringt.

Denn es reicht nicht mehr, für eine Ummeldung im Rathaus einen Mietvertrag vorzulegen. Bürger müssen eine Vermieterbestätigung mitbringen. Darin bestätigt der Vermieter mit seiner Unterschrift die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Ein- oder Auszugsdatum, die Anschrift und die Namen der dort lebenden meldepflichtigen Personen. Hinzu kommen Name/Anschrift des Vermieters.

Wer sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug mit Vermieterbescheinigung ummeldet, dem droht ein Bußgeld zu 1000 Euro. Wer als Vermieter, Hausverwaltung, Wohnungsbaugesellschaft oder bei einer Untervermietung einem neuen Mieter nicht rechtzeitig eine Vermieterbescheinigung ausstellt, kann ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro auferlegt bekommen.

In der Praxis des Heiligenhauser Meldewesens heißt das: "Pro Woche gibt es etwa 30 bis 50 innerörtliche Umzüge", sagt die neue Chefin. Und viele, die sich ummelden wollen, kennen das neue Formular noch nicht - allen Ankündigungen zum Trotz. "Die müssen wir dann erstmal wieder zu ihrem Vermieter schicken." Dass sich die Polizei die Vermieterbescheinigung zurückwünschte, begründet ein Sprecher der Polizeigewerkschaft GdP mit "dem Erfahrungswissen der Kollegen". Ausdrücklich begrüßt wird das neue Melderecht von den Hotels und Pensionen im Kreis Mettmann.

(RP)
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