Ratingen Stadt hat Google im Visier

Düsseldorf · Der Widerstand gegen Filmaufnahmen des Internet-Riesen Google Street View wächst. Andere Städte wollen dem Ratinger Beispiel folgen und eine Sondernutzungsgebühr erlassen.

Politiker - die häufigsten Suchbegriffe bei Google
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Im Rechtsamt der Stadt zeigt man sich gelassen und entschlossen zugleich. Peter Wacker, stellvertretender Leiter der Behörde, sagt Google Street View in sachlicher Form den Kampf an. Sollte der Internet-Gigant ohne Anmeldung Ratinger Boden betreten und öffentliche Straßen oder Häuser abfilmen und dabei erwischt werden, dann werden die Gäste zur Kasse gebeten.

"Dann ist ein Knöllchen fällig", meint er eher salopp. Google begehe im Fall der Fälle eine Ordnungswidrigkeit. Und dieser Sache werde man konsequent nachgehen. Basis ist ein Beschluss des Rates, der eine Sondernutzungsgebühr erlassen hat. Pro gefilmtem Kilometer soll der Konzern 20 Euro berappen — macht bei 309 Ratinger Straßenkilometern 6180 Euro.

Google will nicht zahlen

Google ließ bereits verlauten, dass man nicht im Entferntesten daran denke, diesen Betrag zu zahlen. Die Fotoaufnahmen, die später im Internet zu sehen sind, würden bei der "regulären Teilnahme" am Straßenverkehr angefertigt, hieß es. Die Fahrzeuge bewegten sich bei den Aufnahmen im regulären Straßenverkehr im Rahmen des so genannten Gemeingebrauchs, ohne den Verkehr zu behindern. Die Verwaltung wiederum wollte Google wegen datenschutzrechtlicher Bedenken nicht einfach so in die Stadt lassen und ersann diese Gebühr. Wacker berichtet von anderen Städten, die einen ähnlichen Weg gehen wollen und Rat in der Verwaltung einholen.

Unterdessen wächst der Widerstand gegen die Filmaufnahmen auch an anderer Stelle: RP-Leser Reinhard Burg verweist auf ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag des rheinland-pfälzischen Justizministeriums, wonach die Aufnahme und Veröffentlichung von Bildern nur unter gewissen Einschränkungen erlaubt sind. Die Expertise, vom Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft in Karlsruhe angefertigt, betont, dass Filmaufnahmen bis zu einer Höhe von zwei Metern zulässig seien.

Googles Kameraaugen sitzen aber in drei Meter Höhe — zu hoch aus Sicht der Gutachter. Ansichten von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern sowie Gebäuden in ländlichen Gebieten dürften ebenfalls nicht fotografiert werden, heißt es. Der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) will für mehr Transparenz und Schutz der Privatsphäre sorgen. Das Gutachten zeige Schwachstellen von Google Street View und enthalte wichtige datenschutzrechtliche Anregungen, so Bamberger, der betont: "Google muss lernen, dass die Kommerzialisierung der Privatsphäre Grenzen hat."

Google hat ebenfalls ein Gutachten zu Street View vorgelegt. Darin sind die Straßenansichten für datenschutzrechtlich unbedenklich erklärt worden. Im Ratinger Rechtsamt bleibt man unterdessen wachsam. Wacker untermauert: "Wir haben gute Gründe dafür, auf die Einhaltung des Ratsbeschlusses zu achten."

(RP)
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