Ratingen/Düsseldorf Spieler prügelt Fan und erhält Bewährungsstrafe

Ratingen/Düsseldorf · Milde hat das Landgericht eine Prügel-Attacke eines Eishockey-Profis (35) bewertet. Der Spieler des EC Bad Nauheim hatte vor drei Jahren einen Fan (jetzt 71) nach einem Match in der Ratinger Eissporthalle umgestoßen, hatte den Senior dadurch zum Pflegefall gemacht. Die Richter werteten das jetzt als fahrlässige Köperverletzung und setzten eine Haftstrafe von sechs Monaten zur Bewährung aus - wenn der Spieler dem Opfer weitere 12.500 Euro Schmerzensgeld zahlt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für den Rentner und seine Familie war das damalige Spiel des Ratinger Teams gegen den EC Bad Nauheim (Ergebnis 0:18) ein dramatischer Wendepunkt. Durch den Schubser des Angeklagten nach Spielende schlug der 1,64 Meter große Fan damals mit dem Hinterkopf wuchtig gegen eine Betonwand, erlitt Schädelbrüche, Hirnblutungen, lag lange im künstlichen Koma, schwebte in Lebensgefahr. Seitdem ist der 71-Jährige ein Pflegefall, ist als Folge der Hirnschäden unfähig, sich ein Brot zu schmieren, weiß von dem Vorfall nichts mehr, kann nicht mal verstehen, worum es hier vor Gericht überhaupt ging. In erster Instanz beim Amtsgericht hatte der 1,84 Meter große Angeklagte erklärt, der Rentner habe ihn von hinten gestoßen, er habe als Abwehrbewegung bloß zurückgeschubst. Doch Zeugen hatten dem Profistürmer damals widersprochen. Einige sagten gar, der Eishockey-Crack habe den kleinen schmächtigen Rentner noch ausgiebig gemustert - dann erst mit voller Wucht zugestoßen. Also ging das Amtsgericht 2014 von absichtlicher Körperverletzung aus, verurteilte den Spieler zu einem Jahr Bewährungsstrafe plus 18.000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer.

Doch die Berufung des Sportlers gegen dieses Urteil war gestern erfolgreich. Jetzt beharrte der Angeklagte nicht mehr darauf, er sei von dem Rentner attackiert worden. Er habe sich bloß gewehrt. Und er hat sich beim Opfer und dessen Familie auch mehrfach entschuldigt. Doch das Verfahren sogar einzustellen gegen eine Direkt-Zahlung von 60.000 Euro an den Rentner, lehnte der Staatsanwalt ab. Er blieb dabei, dass der Schubser des Spielers vorsätzlich gewesen sei. Das Gericht beurteilte den Sportler milder. Seine Bewährungsstrafe wurde halbiert, da keine Absicht festzustellen, die Tat also als fahrlässige Körperverletzung zu werten sei.

(wuk)
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