Kreis Mettmann Schwere Mängel in Altenheimen

Kreis Mettmann · Die Heimaufsicht überprüft die Altenheime im Kreis Mettmann. Zu wenig Personal führt zu Mängeln. Es geht um Wundversorgung, Verbandwechsel, Blutdruckkontrollen und Pflegeplanungen.

 Es wird immer deutlicher, dass es in einigen Einrichtungen an Personal fehlt.

Es wird immer deutlicher, dass es in einigen Einrichtungen an Personal fehlt.

Foto: dpa-Zentralbild

Rund 5200 alte Menschen leben in den Senioren- und Pflegeeinrichtungen des Kreises Mettmann. Die 51 Altenheime werden in einem Abstand von ein bis zwei Jahren von den Mitarbeitern der Heimaufsicht kontrolliert. Jetzt liegt der Tätigkeitsbericht für die Jahre 2013 und 2014 vor und der offenbart schwere Mängel und viele Nachlässigkeiten.

Es wird immer deutlicher, dass es in einigen Einrichtungen an Personal fehlt. Die angespannte Personalsituation führt zu Mängeln in der Versorgung der Bewohner, heißt es in dem Bericht. Probleme gibt es vor allem bei Wundversorgung, Verbandswechsel, Blutdruckkontrollen und den Pflegeplanungen. Dazu kommen fehlende Insulingaben sowie eine mangelhafte Kommunikation mit den Ärzten.

Einige Beispiele:

Kurz vor Weihnachten 2012 starb ein 52-jähriger Bewohner einer Monheimer Pflegeresidenz an einer Lungenembolie und an einem Gefäßverschluss. Eine Altenpflegerin, die den Bewohner damals versorgt hatte, musste sich vor Gericht verantworten. Nach dem Abschluss des Gerichtsverfahrens wurde der Frau ein Beschäftigungsverbot erteilt. In einem Altenheim sind Anfang 2013 "erhebliche Mängel" bei der Versorgung von Bewohnern zu Tage getreten. Aufgrund der Schwere hat die Heimaufsicht eine Anordnung zur Beseitigung der Mängel erlassen. Da Personalmangel festgestellt wurde, war die Heimaufsicht an Heiligabend dort, um zu ermitteln, ob die Besetzung der Feiertagsdienste ausreichend und geplant war. Bei einer Nachprüfung Ende Februar wurden in dem Altenheim erneut erhebliche Mängel festgestellt werden, so dass für die Einrichtung ein Belegungsstopp für zwei Monate erlassen wurde.

Die Heimaufsicht wird vor allem tätig, wenn sich Bewohner oder Angehörige beschweren. Im Jahr 2013 wurde insgesamt 75 Beschwerden und im Jahr 2014 insgesamt 92 Beschwerden nachverfolgt. Grund zur Kritik aus den Reihen der Bewohner sind fast nur die Themen Pflege, Personal und Betreuung. In vielen Fällen seien die Beschwerden jedoch nicht begründet gewesen, sondern beruhten laut Heimaufsicht auf "Missverständnissen" zwischen Personal und Bewohnern. In Gesprächen konnten zahlreiche Probleme beseitigt werden, heißt es in dem Bericht.

Zusammenfassend könne gesagt werden, die Beratung während der Prüfung in der Einrichtung sowie in den Berichten dazu führe, dass bei Wiederholungsprüfungen eine deutliche Verbesserung vorgefunden werden konnte. Sorgen macht sich die Heimaufsicht, weil ein neues Gesetz eine Prüfung der Einrichtungen alle zwei Jahre erlaubt. Es sei zunehmend erkennbar, dass der neue gesetzliche Rahmen (bis zu 2 jährige Prüfung) in vielen Fällen nicht ausreiche, um eine adäquate Versorgung der Bewohner durch die Heimaufsicht zu gewährleisten, heißt es in dem Bericht.

(RP)
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