Kreis Mettmann Richtig versichert aufs Zweirad steigen

Kreis Mettmann · Bei den ersten warmen Sonnenstrahlen steigen passionierte Outdoor-Fans wieder verstärkt auf Drahtesel, Mofas und Motorräder um. "Ohne Helm, zweckmäßige Kluft und die richtige Versicherung sollte sich niemand auf den Sattel schwingen", rät Andreas W. Adelberger, Leiter der Beratungsstelle in Velbert der Verbraucherzentrale NRW.

 Das Display eines E-Bikes zeigt den Akku-Stand, die Reichweite und die Geschwindigkeit an. Wegen der hohen Anschaffungskosten und des Diebstahlrisikos sollte man den Drahtesel gut versichern.

Das Display eines E-Bikes zeigt den Akku-Stand, die Reichweite und die Geschwindigkeit an. Wegen der hohen Anschaffungskosten und des Diebstahlrisikos sollte man den Drahtesel gut versichern.

Foto: Andreas Woischützke

Kraftfahrzeug(Kfz)-Versicherung: Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jeden Motorradfahrer, aber auch für Radler, die mit Unterstützung von mehr als 250 Watt Motorleistung in die Pedale treten. Die gesetzliche Haftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden anderer Verkehrsteilnehmer ab. Um im Schadensfall gut gerüstet zu sein, sollte ein Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme von pauschal mindestens 50 Millionen Euro (besser 100 Millionen Euro) ausgestattet sein. Ein teurer Vollkasko-Schutz lohnt sich nur bei der Absicherung von sehr teuren Motorrädern. Wer als Motorradfahrer seinen fahrbaren Untersatz nur für zwei oder höchstens elf Monate zulässt, kann mit einem Saisonkennzeichen Versicherungsbeiträge sparen.

Private Haftpflichtversicherung: Wo die Kfz-Haftpflicht Motorradfahrer bei Unfallfolgen schützt, sollten Radler sich durch eine private Haftpflicht absichern, um im Ernstfall bei Ansprüchen von Schadensersatz Dritter angemessen abgesichert zu sein. Das gilt auch für Besitzer von Rädern mit Elektromotor (Pedelecs), die mit 250 Watt bis zu 25 Stundenkilometer an Fahrt aufnehmen können. Egal, ob das eigene Rad mit oder ohne Motor ausgestattet ist: Wichtig ist, dass der Leistungsumfang die persönliche Situation des Fahrers erfasst. Ein Vergleich der Beiträge und Leistungen vor Vertragsabschluss ist unverzichtbar, da die Policen verschiedener Versicherern stark variieren können. Auf der sicheren Seite ist, wer in seinem Vertrag eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro oder mehr vereinbart hat.

Hausratversicherung: Wer in puncto Diebstahl kein Risiko eingehen will, kann sein Fahrrad über die Hausratversicherung mitversichern oder genießt mit einer solchen Police bereits einen gewissen Schutz. Ein Versicherungsschutz für den fahrbaren Untersatz besteht dann auch nachts zwischen 22 und 6 Uhr. Viele Hausratversicherer bieten ihren Schutz gegen Langfinger für die gleiche Zeit auch außer Haus an. Im Schadensfall wird der Neuwert eines entwendeten Drahtesels erstattet. Radfahrer sollten sich bei ihrem Versicherer nach der Summe und dem Umfang ihres Versicherungsschutzes erkundigen und ihr Bike gegebenenfalls nachversichern.

Extra-Fahrradversicherung für teure Räder: Da die Hausratversicherer Räder oft nur bis zu fünf Prozent des versicherten Hausrats schützen, kommt für teure Rennräder oder E-Bikes ein Schutz nur über eine spezielle Fahrradversicherung in Frage. Häufig muss aber für die Versicherung eines Rades im Wert von 1.500 Euro mehr als 200 Euro pro Jahr berappt werden. Wichtig: Hausratversicherung und Fahrradversicherung bieten einen unterschiedlichen Schutzumfang. Spezielle Fahrradversicherungen beinhalten oft auch Leistungen bei mutwilligen Schäden. Dafür kommt die Hausratversicherung jedoch nicht auf.

Kündigung: Die Kfz-Versicherung kann nach einem Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung meist einen Monat vor Ende des vereinbarten Versicherungsjahres gekündigt werden. Diese Bedingungen gelten auch für Saisonkennzeichen. Bei Haftpflicht- und Hausratversicherungen beträgt die Kündigungsfrist dagegen drei Monate zum Laufzeitende.

Bei Fragen hilft die Beratungsstelle in Velbert weiter.

(RP)
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