Ratingen Reiten im Wald nur mit Einschränkungen

Ratingen · Seit dem 1. Januar 2018 gilt die neue Reitwegeverordnung NRW. Theoretisch dürfen Reiter jetzt auch private Straßen und Waldwege nutzen. Im Kreis Mettmann gilt das aber nur bedingt.

 Geritten werden darf seit dem 1. Januar 2018 auch auf privaten Straßen sowie befestigten Waldwirtschaftswegen.

Geritten werden darf seit dem 1. Januar 2018 auch auf privaten Straßen sowie befestigten Waldwirtschaftswegen.

Foto: dpa (Archiv)

Die neue Regelung ist vor allem für Pferdesportverbände in NRW ein Schritt in die richtige Richtung: Geritten werden darf ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr nur auf speziell dafür ausgeschilderten Wegen, sondern auch auf privaten Straßen sowie befestigten Waldwirtschaftswegen. "Wir haben jahrelang um die Liberalisierung der Reitwegeverordnung gekämpft", sagte der geschäftsführende Vorstand des Pferdesportverbands Rheinland (PSVR), Rolf-Peter Fuß, in einem Gespräch mit der RP vom November 2017.

In vielen Waldgebieten in NRW wird das Reiten durch die Regelung angenehmer - einige Wegenetze, die zuvor durch für Reiter verbotene Waldabschnitte unterbrochen wurden, wachsen zusammen. So sind beispielsweise weniger Reiter gezwungen, mit dem Pferdeanhänger zur Ausrittstelle zu fahren, die im Endeffekt vielleicht nur ein paar hundert Meter lang ist.

Die Neuregelung im Landesschutzgesetz NRW lässt jedoch zu, dass die Städte mit einer sogenannten Allgemeinverfügung die Reitbefugnis für bestimmte Gebiete auf die alte Regelung zurücksetzen können. Dann nämlich, wenn diese Gebiete aus Sicht der Kommune "in besonderem Maße" zur Erholung genutzt werden. Das bedeutet: In diesen Bereichen darf wie bisher nur auf speziell ausgewiesenen Wegen geritten werden. Wie die Definition dieses "besonderen Maßes" lautet, kann der Leiter des Planungsamtes Mettmann, Georg Görtz, jedoch noch nicht sagen. "Wir gehen da mit gesundem Menschenverstand ran", erklärt er.

Zudem können Einzelwege gesperrt werden, sobald andere Erholungssuchende "erheblich beeinträchtigt" werden oder "erhebliche Schäden" entstehen würden - diese Wege würden dann mit einem Verbotsschild gekennzeichnet, erklärt Görtz. Derzeit prüfe man aber noch, an welchen Stellen einzelne Wege für Reiter verboten werden sollen.

Von der Allgemeinverfügung hat der Kreis Mettmann für alle Waldgebiete in den Städten Hilden, Langenfeld, Monheim am Rhein und Ratingen sowie für die Waldgebiete im Neandertal in Erkrath, Haan und Mettmann Gebrauch gemacht. "Wir wollen Konflikte mit der Nutzung vermeiden", begründet Görtz, "eine gegenseitige Rücksichtnahme ist gerade im Wald sehr wichtig".

Besonders für die Waldwege im Neandertal war es der Stadt wichtig, kein zusätzliches Konfliktpotenzial zu schaffen. "Der Erholungsdruck ist dort schon seit Jahrzehnten so groß, dass wir kein zusätzliches Reiten zulassen können", sagt Görtz. In Stein gemeißelt sind die neuen Regelungen jedoch nicht. Man müsse diese zunächst noch ausprobieren und bleibe weiterhin mit allen Beteiligten im Gespräch.

Hermann Bühler, Fachreferent für Reitwegeverordnungen beim PSVR, ist einer der Beteiligten. Er war schon Ende 2017 enttäuscht darüber, dass es in NRW viele Einschränkungen gibt. 15 andere Bundesländer seien liberaler, sagte er im Gespräch mit der RP. "Dort ist das Reiten im Wald nicht verboten, und trotzdem kommen Radler, Fußgänger und Reiter gut miteinander aus".

(RP)
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