Ratingen Polizei: Wenige Mängel bei Schülerrädern

Ratingen · Nur acht Prozent Mängel an mehr als 1.800 kontrollierten Schülerrädern - dies ist ist das beste Ergebnis im Kreis Mettmann seit dem Jahr 2010. Und es verdeutlicht: Die Kontroll-Aktionen zeigen ihre Wirkung. An elf Testtagen (Zeitraum vom 26. Oktober bis zum 27. November) haben 69 Polizeibeamte der Kreispolizeibehörde Mettmann Fahrrad fahrende Schüler auf deren Wegen zu den weiterführenden Schulen in Erkrath, Haan, Hilden, Monheim am Rhein und Ratingen kontrolliert.

 Der Lichttest gehört dazu: In diesem Jahr hat die Polizei mehr als 1800 Schülerräder kontrolliert, so auch in Ratingen.

Der Lichttest gehört dazu: In diesem Jahr hat die Polizei mehr als 1800 Schülerräder kontrolliert, so auch in Ratingen.

Foto: Staschik

Die Kooperation der polizeilichen Direktion Verkehr mit der Kreisverkehrswacht Mettmann, mit der Zweiradmechaniker-Innung Mettmann und ihren angeschlossenen Betrieben, läuft bereits im siebten Jahr der Aktion wieder einmal sehr erfolgreich.

Die Schülerräder wurden jeweils in den dunklen Morgenstunden, zwischen 7.30 und 8.30 Uhr, auf den Wegen zu den Schulen kontrolliert. Es mussten 147 Mängelkarten ausgefüllt und den Schülern ausgehändigt werden. Innerhalb von sieben Tagen hatten diese dann Zeit, alle Mängel selbst, mit ihren Eltern oder durch einen Zweiradfachbetrieb reparieren zu lassen.

Aktuell erfolgt über die Schulen immer noch der Rücklauf aller erledigten Mängelkarten sowie die anschließende Erfassung und Auswertung durch die Dienststelle der Verkehrsunfallprävention. Hier lässt man dann auch nicht locker, wenn Karten nicht in den Rücklauf gelangen. Die Karteninhaber werden von der Polizei angeschrieben und wiederholt zur Mängelbeseitigung aufgerufen. Im Vordergrund der Aktion steht die Aufklärung über Unfallfolgen, die durch nicht funktionstüchtige Beleuchtungen am Fahrrad entstehen können. Die an den Fahrrädern vorgeschriebenen Dynamo-, Akku- oder Batterieleuchten sollen nicht nur das eigene Sehen unterstützen. Vielmehr dient die Fahrradbeleuchtung (genauso wie Katzenaugen und Reflektoren) dazu, dass Radfahrer von anderen Verkehrsteilnehmern möglichst frühzeitig gesehen und wahrgenommen werden.

Seit dem Sommer 2013 gilt die gesetzliche Regelung, dass, an Stelle einer Dynamobeleuchtung, auch fest mit dem Rad verbundene Akku- und Batterieleuchten benutzt werden dürfen.

Inwieweit diese neue Gesetzeslage das positive Ergebnis der diesjährigen Fahrrad-Lichttestaktion besonders beeinflusst, könne nicht eindeutig belegt werden, heißt es bei der Polizei.

Den Beamten ist jedoch aufgefallen, dass von dieser praktischen Beleuchtungsvariante inzwischen gerne Gebrauch gemacht wird.

(RP/kle)
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