Ratingen Pflegeversicherung: Antragsfrist läuft noch bis Ende Oktober

Ratingen · Pflegekassen müssen bislang innerhalb von 25 Tagen entscheiden, ob sie Leistungen der Pflegeversicherung gewähren. Die Volkssolidarität Ratingen weist darauf hin, dass diese Frist in der Zeit vom 1. November 2016 bis 31. Dezember 2017 ausgesetzt ist.

"Pflegeversicherte müssen in diesem Zeitraum voraussichtlich länger warten, bis sie eine Entscheidung der Pflegekasse erhalten", erklärt Gabi Evers, Vorsitzende der Volkssolidarität Ratingen. Hintergrund dieser Regelung ist, "dass zum 1. Januar 2017 zahlreiche Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft treten werden", so Evers weiter.

Dann wird die Pflegebedürftigkeit neu definiert und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade und die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung ist an neue Voraussetzungen geknüpft. Damit die Pflegekassen und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung genügend Zeit haben, sich auf die Änderungen einzustellen, werden die Entscheidungsfristen vorübergehend aufgehoben. Noch bis zum 31. Oktober 2016 müssen Pflegekassen innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, wenn ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt wird. Werden demnach in den letzten beiden Monaten des Jahres Leistungen beantragt, müssen ggfs. die Kosten dafür eine Zeit lang vorgestreckt werden. Für den Fall, dass die Pflegekasse später feststellt, dass die Voraussetzungen für die beantragten Leistungen nicht vorliegen, gewährt sie diese nicht und Pflegebedürftige bleiben im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.

Evers rät dazu, "im Bedarfsfall also noch vor dem 31.10.2016 den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung an die zuständige Pflegekasse zu stellen." Ferner werden Leistungen nicht rückwirkend erbracht, sondern frühestens an dem Monat der Antragstellung.

(RP)
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