Heiligenhaus Neue Flughafenpläne liegen einen Monat lang im Rathaus aus

Heiligenhaus · Heiligenhauser Bürger können im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ihre Einwendungen bis zum 8. Juli erheben.

 Die Flughafenpläne beschäftigen Heiligenhauser Gremien.

Die Flughafenpläne beschäftigen Heiligenhauser Gremien.

Foto: RP-Archiv

Die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) hat einen Antrag auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist unter anderem die Zulassung von insgesamt 8 neuen Flugzeug-Abstellpositionen sowie die Erweiterung von Flugbetriebsflächen sowie von Änderungen der geltenden Betriebsregelungen, nämlich die Erhöhung der im voraus planbaren Flugbewegungen in nachfragestarken Zeitstunden am Tage sowie eine bedarfsgerechte Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten beider Start- und Landebahnen zur Abwicklung des Flugverkehrs.

Die Einzelheiten des Vorhabens sind dem Antragsschreiben der FDG und den weiteren Antragsunterlagen zu entnehmen, die zur Einsicht für die Öffentlichkeit ausgelegt werden, und zwar auch in Heiligenhaus. Das Vorhaben muss einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.

Im Planfeststellungsverfahren sind alle von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Zu den (Umwelt-)Auswirkungen des Vorhabens der FDG wird die Öffentlichkeit beteiligt. Die Bezirksregierung Düsseldorf führt das hierfür gesetzlich vorgesehene Anhörungsverfahren als zuständige Anhörungsbehörde durch. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann für die Dauer eines Monats Einsicht in die Antragsunterlagen nehmen und danach noch zwei Wochen lang Einwendungen gegen den Plan bzw. das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei der Gemeinde, in der die Antragsunterlagen ausliegt, vorbringen.

Die Antragsunterlagen werden für die Dauer eines Monats vom 25. Mai bis einschließlich 24. Juni im Geschäftsbereich II der Stadt Heiligenhaus, Fachbereich II.1, Stadtentwicklung, Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, Zimmer 307, Hauptstraße 157 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Einwendungen können bis einschließlich 8. Juli (Posteingang) erhoben werden.

Die Antragsunterlagen sind ebenfalls im Internet www.mbwsv.nrw.de einsehbar. Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Verwaltungsverfahren und unterliegt besonderen gesetzlichen Vorgaben: Einwendungen können innerhalb der Frist auch über die Gemeinde eingereicht werden, in deren Räumen die Auslegung der Antragsunterlagen stattfindet. Bei der auslegenden Gemeinde besteht auch die Möglichkeit, die Einwendung mündlich zur Niederschrift zu geben.

Der Bekanntmachungstext ist auf der Homepage der Stadt Heiligenhaus, www.heiligenhaus.de unter "Exclusiv" einsehbar.

(RP)
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