Ratingen Müller-Witt weist Vorwürfe zurück

Ratingen · Peter Beyer (CDU) hatte das Land aufgefordert, Bund-Gelder weiterzugeben.

 Elisabeth Müller-Witt, SPD-Landtagsmitglied.

Elisabeth Müller-Witt, SPD-Landtagsmitglied.

Foto: a. blazy

Elisabeth Müller-Witt, SPD-Landtagsabgeordnete aus Ratingen, hat die Vorwürfe von Peter Beyer, CDU-MdB, bezüglich der Flüchtlingsdiskussion zurückgewiesen. Wie berichtet, hatte Beyer unter anderem die Landesregierung aufgefordert, die vom Bund bereitgestellten Gelder vollständig an die Kommunen weiterzugeben. Müller-Witt dazu mit Hinweis auf die umgesetzte Maßnahmen nach dem ersten Flüchtlingsgipfel in Essen und der Forderungen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK): "Die Aufforderung von Peter Beyer war mehr als überflüssig."

Der politische Druck auch aus NRW habe dazu beigetragen, dass der Bund Länder und Kommunen in den Jahren 2015 und 2016 mit insgesamt einer Milliarde Euro entlastet ("Flüchtlingsmilliarde"), 108 Millionen Euro entfielen auf NRW. Und 54 Millionen davon gebe die Landesregierung "1:1 an die Kommunen weiter", so Müller-Witt. Die weiteren 54 Millionen Euro, die vom Land zu refinanzieren seien, würden vom Land zugunsten der Flüchtlingspolitik auf insgesamt 91 Millionen Euro aufgestockt.

Weitere Punkte, die Müller-Witt anführt: "Die pauschale Zuweisung des Landes an die Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) wurde um 40 Millionen Euro auf 183 Millionen Euro im Jahr 2015 erhöht. Die Mittel für soziale Flüchtlingsberatung wurden auf sieben Millionen Euro verdoppelt. Die Mittel für freiwillige Impfangebote wurden um 5,375 Millionen Euro aufgestockt. Im Flüchtlingsaufnahmegesetz wurde ein Härtefallfonds in Höhe von drei Millionen Euro eingerichtet, um Kommunen in Fällen hoher Krankheitskosten zu entlasten."

Müller-Witt verweist im Gegenzug auf die Forderungen der Länder. NRW verlange mit den anderen Ländern ein zusätzliches finanzielles Engagement des Bundes: "Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom Dezember 2014 (Flüchtlingsmilliarde) ist ein erster Schritt, dem jedoch weitere folgen müssen. Die Zahl der Asylsuchenden hat sich in 2015 sehr viel dynamischer entwickelt, als das im Dezember 2014 erwartet wurde." Unter anderem verlangten die Länder eine "angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge, die Übernahme der Gesundheitsversorgung und die unverzügliche Schaffung einer Rechtsgrundlage für die optionale Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende auch in Flächenländern".

(JoPr)
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