Kreis Mettmann Landrat will das Land verklagen

Kreis Mettmann · Die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen drohen in die Höhe zu schnellen. Kaum noch Sparpotenzial.

 Das Flüchtlingsheim an der Ludgerusstraße in Heiligenhaus (hier mit dem Immobilienausschuss) ist mittlerweile voll belegt. Die Stadt stößt an ihre finanziellen Grenzen bei der Unterbringung - ein kreisweites Problem.

Das Flüchtlingsheim an der Ludgerusstraße in Heiligenhaus (hier mit dem Immobilienausschuss) ist mittlerweile voll belegt. Die Stadt stößt an ihre finanziellen Grenzen bei der Unterbringung - ein kreisweites Problem.

Foto: Achim Blazy

Wenn es darum geht, deutliche Worte zu finden, muss man Landrat Thomas Hendele nicht lange bitten. Im Ausschuss für Kultur und Tourismus des Kreises Mettmann platzte Hendele jetzt der Kragen. Grund: Die Ausschuss-Mitglieder diskutierten um mögliche Kürzungen im Kulturbereich. So könnte die Museumsnacht nur noch alle zwei Jahre stattfinden, auch das Theaterfestival Neanderland-Biennale soll möglicherweise nicht mehr jedes Jahr am Start sein. Doch bei den Einsparungen im Bereich Kultur redet man von wenigen Tausend Euro.

"Was nützt uns das? Im Sozialbereich explodieren die Kosten, da kommen Millionensummen auf uns zu", sagte Hendele. Morgen tagt der Sozialausschuss, die Sitzungsunterlagen sind da und dort steht klar drin, was den Kreis erwartet. Grund zur Sorge macht der steigende Zuzug von Flüchtlingen. Da immer mehr geduldet werden, muss der Kreis Mettmann die Kosten der Unterkunft tragen - so wie bislang bei Hartz IV Empfängern auch.

Problematisch ist die sich bereits jetzt abzeichnende Wohnungsknappheit. Laut Recherchen des Sozialamtes bietet der Markt derzeit kreisweit nur ein Minimum an freien Wohnungen. Angesichts der steigenden Anerkennungsquote wird davon ausgegangen, dass bis zum Jahresende etwa 40 Prozent der Asylbegehrenden im Kreis Mettmann den Flüchtlingsstatus zuerkannt bekommen und Leistungen (Hartz IV) erhalten. Der Kreis rechnet mit einer Zahl zwischen 2.072 und 2.302 Menschen. Bis Ende Dezember rechnet der Kreis mit etwa 350 neuen Bedarfsgemeinschaften. Das sind Familien mit Kindern oder Paare, die in einer Wohnung leben und Leistungen erhalten. Dazu kommen weitere 650 neue Bedarfsgemeinschaften aus 2015, die erst zum Jahresbeginn 2016 ihre Anerkennung erhalten. Der Kreis hat verschiedene Szenarien durchgerechnet. Sollte der Flüchtlingszuzug in 2016 annähernd so bleiben wie er sich derzeit abzeichnet, ist mit 800 neuen Bedarfsgemeinschaften zu rechnen. Die Kosten der Unterkunft, die der Kreis zu tragen hat, würden im kommenden Jahr um etwa 5,1 Millionen Euro ansteigen.

Hendele wird nicht müde zu betonen, dass auch das Land Nordrhein-Westfalen in der Pflicht sei, die Städte und Kommunen im Kreis zu unterstützen. Weil das Land schon seit mehr als zehn Jahren keine Schlüsselzuweisungen mehr bezahlt, sind dem Kreis mehr als 200 Millionen Euro durch die Lappen gegangen, so Hendele. Bei den Schlüsselzuweisungen handelt es sich um einen Anteil der eingenommenen der Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer. Geregelt sind die Abgaben im Gemeindefinanzierungsgesetz.

Hendele möchte das nicht länger hinnehmen. Sowohl in der Landesregierung als auch im Landtag werden seiner Ansicht nach die Großstädte und vor allem das Ruhrgebiet immer wieder bevorzugt. Er möchte gemeinsam mit dem Kreistag beim Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen das Gesetz einreichen.

(RP)
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