Ratingen Hartz-IV: über 5000 Sanktionen

Ratingen · Das Jobcenter teilte die Zahlen für 2014 mit. Irrläufer ärgert Rentner (66).

 Gaby Evers ist Vorsitzende der Volkssolidarität.

Gaby Evers ist Vorsitzende der Volkssolidarität.

Foto: privat

Post vom jobcenter-ME-aktiv bekam die Volkssolidarität Ratingen. Diese hatte angefragt, wie viel Ratinger Hartz-IV-Empfänger im Jahre 2014 unberechtigt sanktioniert und wie viele Sanktionen vom Sozialgericht ganz oder teilweise "einkassiert" wurden. "Eine Auswertung, ausschließlich auf Ratingen bezogen, ist technisch nicht möglich", erklärt Martina Würker, Geschäftsführerin des jobcenter-ME-aktiv. Dafür teilte sie aber die Zahlen für den Kreis Mettmann mit.

So wurden 2014 in 5196 Fällen Sanktionen ausgesprochen. Knapp 75 Prozent davon entfielen auf Meldeversäumnisse. Die Zahl der Widersprüche belief sich auf 199, wobei in 42 Fällen eine Stattgabe durch das Sozialgericht erfolgte. Das sind 21,1 Prozent. Bundesweit waren vor den Sozialgerichten 41,1 Prozent der Klagen ganz oder teilweise erfolgreich. In 63 Fällen richten sich die Widersprüche gegen Sanktionen wegen Meldeversäumnis. Hier wurde neun Widersprüchen (14,3 Prozent) stattgegeben.

"Dass im Kreis Mettmann die Sozialgerichte gegenüber dem Bundesdurchschnitt 20 Prozent weniger fehlerhafte Sanktionen feststellten, kann zweierlei Gründe haben", erklärt Gabi Evers, Vorsitzende der Volkssolidarität Ratingen. "Entweder arbeiten die Mitarbeiter des Jobcenters gewissenhafter, oder die Betroffenen wehren sich weniger".

In diesem Zusammenhang machte Evers auf eine offensichtliche Panne bei der Agentur aufmerksam. Ein Ratinger Rentner (66) hatte schräge Post von der Arbeitsagentur bekommen. Der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Recklinghausen hatte ihn mit Schreiben vom 25.3.2015, das der RP vorliegt, aufgefordert, eine seit dem 18.12.2014 angeblich fällige Forderung in Höhe von 616 Euro zu zahlen. Die Forderung setzt sich zusammen aus 323 Euro Arbeitslosengeld II und 288 Euro Zuschuss für Unterkunft und Heizung für den Monat November 2014 sowie 5 Euro Mahngebühr. Der Dumeklemmer, so Evers, sei doch "mehr als überrascht über die Forderung" gewesen, da er seit sieben Jahren Rentner ist und keinen Antrag auf Arbeitslosengeld und Zuschuss für Miete und Heizung gestellt habe. Er legte Widerspruch ein.

Auf Anfrage der RP wollte sich eine Sprecherin mit Hinweis auf den Datenschutz nicht weiter äußern. Nur soviel: Der Fall sei bekannt, man kümmere sich. Beim Rentner hat sich nach dessen Angaben die Arbeitsagentur mittlerweile entschuldigt: Es habe einen "Fehler" der Agentur gegeben. Doch der Mann beharrte auf einer schriftlichen "rechtswirksamen" Mitteilung. In der stand übrigens, dass es sich um einen "Zahlendreher" gehandelt habe, der zu dem falschen Schreiben geführt habe.

(JoPr)
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