Ratingen Händler klagen über Nachzahlungen

Ratingen · Erfüllt das Kassensystem nicht alle Anforderungen, schätzen die Betriebsprüfer. Das kann teuer werden.

 Eine solche Kasse, wie sie im Haus Merks in Lintorf zu bewundern ist, stellt Steuerprüfer heute nicht mehr zufrieden.

Eine solche Kasse, wie sie im Haus Merks in Lintorf zu bewundern ist, stellt Steuerprüfer heute nicht mehr zufrieden.

Foto: Achim Blazy

"Es geht eigentlich gar nicht mehr um inhaltliche Prüfung von Barkassen, sondern nur noch darum, dem Gewerbetreibenden nachzuweisen, dass sein Kassensystem den formalen Ansprüchen der Finanzbehörden nicht genügt", sagt Steuerberater Uwe Höhne von der Lintorfer Kanzlei e-k-p. Starker Tobak, aber der Mann muss es wissen. Viele seiner Mandanten haben deftige Nachforderungen des Finanzamtes auf den Tisch bekommen - und das nur, weil die Prüfer der Oberfinanzdirektion die Einnahmen geschätzt haben.

"Das kann einen mittelständischen Betrieb in die Pleite führen", so Höhne. Betroffen sind vor allem Gastronomiebetriebe und kleinere Läden, die über eine Barkasse verfügen, bei denen also noch mit Bargeld bezahlt wird. Entspricht das Kassensystem und dessen Einrichtung dort nicht ganz genau den Vorschriften, ist es quasi ungültig, für die Prüfer die Grundlage, die Umsätze zu schätzen und daraus Forderungen abzuleiten, die es in sich haben.

"Ich soll fast 30.000 Euro nachzahlen", erzählt ein Ratinger Gastronom. Er möchte seinen Namen nicht öffentlich machen: "Sonst habe ich die demnächst ständig auf der Matte stehen." Der Mann verfügt zwar über ein Kassensystem, aber eben nicht in der Form, wie es die Betriebsprüfer sehen wollen. "Es ist zum Beispiel verpflichtend, dass man die Bedienungsanleitung und das Einrichtungsprotokoll der Programmierung aufhebt", erzählt Steuerberaterin Charlene Kleypaß. Liegt das nicht vor, kann die Kasse sachlich noch so perfekt sein, sie wird formal beanstandet. Und schon wird wieder geschätzt. "Ich weiß von einem Kollegen, bei dem die Forderung über eine Million Euro betrug", sagt der Gastronom.

Geprüft wird die Kasse immer für drei Jahre, werden die formalen Anforderungen nicht erfüllt, wird es teuer, wie Uwe Höhne weiß: "Für ein mittelständisches Unternehmen können so schon einmal 20.000 bis 25.000 Euro an Forderungen zusammen kommen - pro Jahr." Der Sinn hinter den verschärften Gesetzen ist klar, die Finanzbehörde möchte unsauber arbeitenden Gewerbetreibenden, die ihre Bareinnahmen unter der Hand abwickeln, einen Riegel vorschieben. Trotzdem sei die aktuelle Vorgabe wie der sprichwörtliche Kanonenschuss auf die Spatzen, so Steuerberater Michael Jaeger, der viele mittelständische Betriebe vertritt: "Das ist völlig an der Realität vorbei. Anspruch und Wirklichkeit klaffen enorm weit auseinander. Das kann so nicht sein. In den vergangenen zwei, drei Jahren ist das immer schlimmer geworden." Vielfach bleibe nur der Gang vor die Finanzgerichte. Wo man sich dann schon einmal mit der Gegenseite einigt. Dass das manchmal der bessere Weg ist, weiß auch der Ratinger Gastronom: "Mache ich da die ganz große Welle, stehen die immer wieder bei mir, um mich zu prüfen. Und wenn man nach den formalen Kriterien schaut, finden die immer was."

Noch schlimmer wird es nach Meinung der Betroffenen ab dem 1. Januar 2017. Die Anforderungen an die Registrierkassen werden weiter verschärft. Sobald ein Betrieb eine Registrierkasse im Einsatz hat, muss er diese die Daten im sogenannten GdPdU-Format speichern: "Der Prüfer kommt, steckt einen USB-Stick in die Kasse und hat alle Details", blickt Uwe Höhne in die Zukunft: "Ob sich so ein mehrere tausend Euro System für jede kleine Pommesbude lohnt, mag ich bezweifeln." Ab dem Jahr 2020 sollen solche Kassennachschauen sogar unangemeldet möglich sein.

(RP)
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