Kreis Mettmann Frischluft statt teure Sanierungen

Kreis Mettmann · Wohnungen und Büros müssen auch im Winter ordentlich gelüftet werden. Sonst droht Schimmelbefall.

Wenn es im Winter draußen kalt und ungemütlich ist, fällt das Lüften der eigenen Räume schwer. Doch trotz des Verlustes von Heizenergie ist richtiges lüften auch in der dunklen Jahreszeit wichtig. "Es muss regelmäßig für frische Luft gesorgt werden", sagt Susanne Berger, Leiterin der Energieberatungsstelle Ratingen der Verbraucherzentrale NRW. "Sonst leidet die Raumluftqualität und schlimmstenfalls droht gesundheitsschädlicher Schimmel."

Zum Lüften könnten durchaus mechanische Helfer herangezogen werden, doch mit etwas Disziplin ist effektives Lüften auch von Hand möglich. "Die Fenster sollten in der Heizperiode mehrmals täglich immer nur für ein paar Minuten, dafür aber möglichst weit geöffnet werden. Während dieses Stoßlüftens ist die Heizung herunter zu drehen." Die relative Luftfeuchtigkeit sollte im Winter nicht lange über 50 Prozent liegen, da sie sich sonst an kalten Wänden niederschlägt und für Schimmelwachstum sorgen kann. Auch Außenluftdurchlässe in der Wand oder im Fensterrahmen helfen, eine gleichmäßige Lüftung zu gewährleisten. Manche Fensterfalzlüftungen wärmen die Luft sogar leicht vor, bevor diese in den Raum gelangt, dennoch geht so immer ein Teil der Heizungswärme ungenutzt verloren.

Dass die Folgen von falscher Raumbelüftung verheerend sein können, weiß auch René Lau von der bundesweiten Sachverständigenorganisation "Bauexperts". "Insbesondere bei sensiblen oder vorbelasteten Menschen wie zum Beispiel Allergikern kann Schimmel in der Wohnung sehr schnell zu Problemen führen", sagt der Gutachter.

Dabei ließe sich bei auftretenden Beschwerden meist nicht sofort auf einen (noch nicht sichtbaren) Schimmelschaden schließen. Der nämlich versteckt sich nicht selten hinter Fußleisten, Wandteppichen oder Bildern. "Seltsamer Geruch bis hin zu dauernder Geruchsbelästigung kann ein mögliches Indiz für einen Schimmelbefall in der Wohnung sein. Neben gesundheitlichen Beschwerden gibt es ansonsten oft keine ersten Anzeichen dafür."

Je länger allerdings abgewartet und nicht gehandelt wird, desto gravierender entwickeln sich die Folgen. Gerade bei Mietverhältnissen verhindert der Ursachenkonflikt manchmal das schnelle Handeln: Ist die Gebäudesubstanz oder das Verhalten des Mieters Schuld am Schimmel-Dilemma? "Vielfach stellen wir auch eine Überlagerung der Ursachen fest, die dann zum Schimmelbefall führen", sagt Lau. Dabei sind die Gegenmaßnahmen bei frühzeitiger Erkennung oft gar nicht so aufwändig. Bei kleineren Schäden bis etwa zur Postkartengröße kann selbst gehandelt werden. "Hier empfehlen wir, Mittel auf Wasserstoffperoxid-Basis zu verwenden. Fruchtsäure kann den Untergrund so verändern, dass er dem Pilz sogar noch bessere Bedingungen bietet." Bei größeren Schäden sind auf jeden Fall Fachfirmen hinzuzuziehen, beispielsweise als Schimmelgutachter zertifizierte Malerbetriebe. Die können sowohl die Einwuchstiefe des Pilzes feststellen als auch die notwendigen Gegenmaßnahmen bestimmen.

Die Energieberater der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen beraten kostenfrei während der Sprechstunden unter Telefon 02102 1017890 oder gegen Gebühr auch zuhause beziehungsweise in den Beratungsstellen. Termine unter www.vz-nrw.de/energieberatung oder per E-Mail ratingen.energie@vz-nrw.de.

(RP)
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