Ratingen Familien können Geld für Mittagessen beantragen

Ratingen · Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder einen Kindergeldzuschuss erhalten, können auf Antrag ermäßigte Mittagsmahlzeiten auf Grundlage des Bildungs- und Teilhabepakets (BTP) erhalten. Der Eigenanteil beträgt ein Euro pro Essen. Gleiches gilt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Aber auch Kinder aus finanziell benachteiligten Familien, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem BTP haben, können möglicherweise dennoch einen Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der allgemeinbildenden Schule oder Kindertagesstätte erhalten. Ermöglicht wird dies durch den vom Land NRW aufgelegten Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit", der eine Bezuschussung des Mittagessens für bedürftige Kinder bis auf einen Eigenanteil von einem Euro je Mahlzeit vorsieht.

Von Bedürftigkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn keine sozialen Leistungen bezogen werden, aber das Einkommen vergleichbar gering ist. Anträge nimmt das Amt für Schulverwaltung und Sport (auch für den Kindergartenbereich) entgegen.

Die Antragsfrist für den Zeitraum vom 1. August 2016 bis zum 28. Februar 2017 endet am Donnerstag, 15. September 2016.

Nähere Informationen, insbesondere auch zur Antragsberechtigung, sind unter Tel. (02102) 550-4025 erhältlich.

(RP)
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