Ratingen Erste Frist für Kanal-TÜV rückt näher

Ratingen · Verbraucherschützer warnen vor dreister Abzocke von "Kanal-Haien" an der Haustüre.

 Die blau umrandeten Stadtteile markieren die Wasserschutzzonen der Stadt Ratingen. Nur dort müssen Hauseigentümer bis Ende 2015 oder 2020 ihre Abwasserleitungen von zugelassenen Sachverständigen prüfen lassen.

Die blau umrandeten Stadtteile markieren die Wasserschutzzonen der Stadt Ratingen. Nur dort müssen Hauseigentümer bis Ende 2015 oder 2020 ihre Abwasserleitungen von zugelassenen Sachverständigen prüfen lassen.

Foto: Stadt Ratingen

Die erste reguläre Frist zur Kanaldichtheitsprüfung, die private Hauseigentümer in Wasserschutzgebieten bis Ende des Jahres beachten müssen, ruft auch Kanal-Haie auf den Plan: Unseriöse Rohrsanierer scheren sich hierbei nicht um den speziellen Geltungsbereich, sondern rufen wahllos an oder klingeln an der Haustür mit dem dringenden Rat, schnell noch "fristgerecht" die Abwasserrohre prüfen zu lassen. Doch der "Sonderpreis" entpuppt sich oft als als Bauernfängerei. "Machen sich die vermeintlichen Fachfirmen dann mit ihren Gerätschaften und Kamera an der Abwasseranlage des Hauses zu schaffen, überraschen sie die Eigentümer etwa mit der Nachricht, die Leitungen seien marode und dringend sanierungsbedürftig", schildert Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW, die gängige Masche von "Kanal-Haien".

Vor der Auftragserteilung sollten immer mehrere schriftliche Angebote eingeholt werden. "Wer massiv an der Haustür bedrängt oder bedroht wird, sollte die Polizei über die Notrufnummer 110 rufen", rät Uwe Jacob, Direktor des Landeskriminalamts NRW. Gemeinsam wollen das Projekt Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW und die örtlichen Polizeidienststellen den Ganoven das Handwerk legen und geben ein paar wichtige Infos.

Die erste Prüffrist gilt nämlich nicht für alle: Zunächst müssen private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die vor 1965 verlegt wurden, bis Ende 2015 von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden. Später installierte Leitungen unterliegen einer Prüffrist bis Ende 2020.

Die Stadt Ratingen weist darauf hin: "Für alle anderen privaten Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten entfallen die Prüffristen komplett. Gleichwohl ist jeder, der eine private Abwasserleitung betreibt, verpflichtet, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen (§ 61 Wasserhaushaltsgesetz)."

Wird bei der Prüfung ein Schaden festgestellt, können sich Sanierungsfristen bis zu zehn Jahren ergeben. Hauseigentümer außerhalb von Wasserschutzgebieten sind nicht an die speziellen Prüffristen gebunden. Sie müssen jedoch für eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung ihrer Leitungen sorgen.

Vorsicht bei Zusatzarbeiten, warnen Verbraucherschützer: Manche Unternehmen haben neben einer Funktionsüberprüfung auch noch fragwürdige Folgedienstleistungen im Angebot. Dazu zählt etwa das überflüssige Auskleiden von Leitungen. Oder sie täuschen gravierende Schäden vor, die nicht existieren, nur um sie gegen teures Geld scheinbar zu beseitigen. Hände weg von spontanen Auftragsvergaben! Auf jeden Fall sollten Betroffene sich erst eine Videoaufnahme mit den erkannten Schäden zeigen lassen.

Eigentümer, die sich übers Ohr gehauen fühlen, können Schlimmeres oft verhindern, wenn sie den Vertrag binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses schriftlich widerrufen - am besten per Einschreiben mit Rückschein. Wurde den Betroffenen keine gesonderte Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt, bleiben ihnen noch 12 Monate und 14 Tage Zeit für einen Widerruf.

Informationen hat auch der Gratis-Flyer "Das Geschäft mit Ihrer Abwasserleitung" parat. Erhältlich in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Rechtsrat gibt es beim Verbrauchertelefon Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW, Telefon 0211/38 09 300 - und zwar montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr.

(JoPr)
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