Heiligenhaus Einkaufscenter: Stadt löst Vertrag mit Investor auf

Heiligenhaus · Mit dem Thema "Rückabwicklung des Kaufvertrags" für das Grundstück Ecke Westfalenstraße/Kettwiger Straße hatte sich bereits der Rat beschäftigt (unsere Redaktion berichtete). Jetzt fiel nach gemeinsamer Mitteilung der Stadt und des Hamburger Investors die Entscheidung. Der Vertrag wird einvernehmlich aufgelöst, heißt es darin. "Der Grund hierfür liegt darin begründet, dass die kaufvertraglich vereinbarte Planungskonzeption nicht mehr umsetzbar ist. Die Umsetzung eines veränderten Planungskonzeptes ist aufgrund damit verbundener vergaberechtlicher Bestimmungen nicht ohne weiteres möglich.

Daher ist die formal juristische Aufhebung der bestehenden Verträge unumgänglich." Procom Hahn hatte - der gestrigen Mitteilung zufolge - zum Zeitpunkt der Kaufvertragsabschlüsse bereits einen Vermietungsstand von annähernd 70 Prozent für die geplanten Mietflächen im Einkaufszentrum erreicht. Für weitere 30 Prozent der Mietflächen lagen zu diesem Zeitpunkt Interessensbekundungen vor. Procom hat daher auch vertragsgemäß in 2014 Bauanträge für das geplante Vorhaben gestellt. Weiter heißt es: "Insbesondere aufgrund der Absage des Betreibers für den Elektronikfachmarkt musste Procom Hahn gemeinsam mit der Stadt Heiligenhaus alternative Ideen für eine Belegung des Einkaufszentrums, unter Wahrung der baurechtlichen und vergaberechtlichen Grundlagen, entwickeln.

" Zum Bedauern beider Seiten sei dies nicht gelungen. Die Stadt werde in Zusammenarbeit mit dem Land NRW nun Überlegungen für eine geänderte Konzeption anstellen. Procom könne sich einbringen.

(köh)
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