Postskriptum Die Woche In Unserer Stadt Die beliebten Shopping-Sonntage stehen kreisweit auf der Prüfliste

Ratingen · Eingeschränkte oder sogar abgesagte verkaufsoffenen Sonntage bringen Händler auf die Palme.

Der Ärger um den begrenzten verkaufsoffenen Sonntag (VOS) zum Bauernmarkt in Ratingen ist noch nicht verraucht. Bekanntlich waren offenbar nicht alle Kaufleute informiert worden, dass nicht mehr an allen Straßen geöffnet werden durfte. Hintergrund ist das Urteil gegen die Stadt Velbert, das die Gewerkschaft Verdi erzielt hatte. Verkaufsoffene Sonntage sind nach Landesgesetz nur dann genehmigungsfähig, wenn es eine entsprechend große Veranstaltung gibt. Die Richter haben klar festgestellt, dass (unter anderem) diese Anlässe mehr Leute anlocken müssen, als es die Geschäfte allein schaffen. In Velbert sollte ein kleines Kinderfest als Begründung für einen VOS herhalten. Für Verdi, die die verkaufsoffenen Sonntage ebenso wie die Kirchen nicht gutheißen, war das ein gefundenes Fressen. Nun müssen sich alle Werbegemeinschaften und die Kommunen landauf, landab auf die neuen, im Urteil offenbar vorgegebenen Richtlinien einstellen.

In Ratingen traf es die Hochstraße, die angeblich zu weit weg vom Bauernmarkt war. Auch Weinhändler Hartmut Meisel hatte erst kurz vorher erfahren, dass er seinen Laden an der Hochstraße nicht öffnen durfte. Er beklagt einerseits die Info-Politik der Stadt, die die neuen Vorgaben nur im Amtsblatt veröffentlich hatte, andererseits die Missachtung des Engagements von inhabergeführten Läden. Er habe wie immer aus "Solidarität" mit den Kollegen öffnen wollen, sagte Meisel. Denn: "Wir können keinen Kunden vor der geschlossenen Türe stehen lassen." In einem anderen Geschäft wurde schlicht ein "Putztag" ausgerufen und zu einer privaten Veranstaltung deklariert. Die neuen Beschränkungen bei den Shopping-Sonntagen falle in eine Zeit, "in der die City um mehr Akzeptanz kämpft". Das stärke wieder mal den Online-Handel.

Ob die Stadt, die nun jeden einzelnen Shopping-Sonntag per Satzungsänderung genehmigen muss, beim Anlegen der Maßstäbe übers Ziel hinausgeschossen ist, wird erst die Zeit zeigen. Eines aber ist sicher: Das Urteil hat im Kreis Mettmann für Verunsicherung gesorgt. Für viele Kaufleute ist das ein herber Schlag, generieren sie doch an VOS oft den stärksten Umsatz.

(RP)
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