Ratingen CDU: Ohne Sperrklausel wird die Arbeit im Rat erschwert

Ratingen · Eine Sperrklausel von 2,5 Prozent sollte verhindern, dass zu viele Kleinparteien in die Kommunalparlamente einziehen - diese Hürde hat das NRW-Verfassungsgericht für unzulässig erklärt.

Die am 10. Juni 2016 vom Düsseldorfer Landtag beschlossene 2,5-Prozenthürde sei verfassungswidrig, entschied das höchste NRW-Gericht gestern in Münster. Gegen die Sperrklausel hatten acht kleine Parteien den NRW-Verfassungsgerichtshof angerufen.

Die Kleinparteien machten in dem Verfahren geltend, dass durch die 2,5-Prozenthürde das Recht auf Gleichheit der Wahl und ihre Chancengleichheit verletzt würden. Zwischen 1999 und 2008 hatten bereits mehrere Landesverfassungsgerichte sowie das Bundesverfassungsgericht die damals in mehreren Bundesländern geltenden Kommunalwahlsperrklauseln für unzulässig erklärt. Die Sperrklausel sollte verhindern, dass es zu viele Kleinparteien in die Kommunalparlamente in NRW schaffen. Seit Juni 2016 schafften nur Parteien den Sprung, die mindestens 2,5 Prozent der Wählerstimmen erhielten. Die Einführung der Klausel war nach Ansicht von SPD, CDU und Grünen nötig geworden, um die Kommunalvertretungen arbeitsfähig zu halten.

Die CDU im Landtag hatte damals so argumentiert: "In dem Spannungsverhältnis zwischen den verfassungsrechtlichen Anforderungen, der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen und der weitgehenden Beteiligung von Bürgergruppen halten wir eine Sperrklausel von 2,5 Prozent für angemessen."

CDU-Fraktionschef Ewald Vielhaus betonte gestern, dass eine stärkere Kleinteiligkeit der Fraktionen im Rat die Arbeit in diesem Gremium deutlich erschwere.

(RP/kle)
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