Heiligenhaus Autofahrer angetrunken - Kinder nicht angeschnallt

Heiligenhaus · Beamte des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Mettmann kontrollierten gestern Morgen an verschiedenen Orten in Heiligenhaus die Nutzung vonKindersitzen beim Fahrzeugtransport von Kindern im öffentlichen Straßenverkehr.

Dabei erlebten die Beamten ein besonderen Fall. Vor einer örtlichen Grundschule trafen die Beamten dabei auf einen angeschnallten 56-jährigen Autofahrer aus Heiligenhaus in dessen Atemluft die Beamten deutlichen Alkoholgeruch wahrnahmen. Auf der Rücksitzbank seines Fahrzeugs befanden sich zwei Kinder (sechs und neun Jahre alt), die weder besonders gesichert, noch mit den serienmäßigen Sicherheitsgurten angeschnallt waren.

Ein an Ort und Stelle durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 56-Jährigen ergab einen Wert von etwa 0,7 Promille. Zwecks gerichtsfester Überprüfung der Fahrtauglichkeit wurde der alkoholisierte Fahrzeugführer deshalb zur Polizeiwache nach Velbert gebracht und dort nach Durchführung einer bestätigenden Atemalkoholüberprüfung sowie Einleitung eines Bußgeldverfahrens wieder entlassen. Das weitere Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr wurde ihm bis zur entsprechenden Ausnüchterung selbstverständlich untersagt.

Dem 56-jährigen Betroffenen drohen nun nach der polizeilichen Anzeigenerstattung ein empfindliches Bußgeld, sowie ein einmonatiges Fahrverbot wegen Trunkenheit am Steuer und wegen des Verstoßes gegen die Pflichten zur ordnungsgemäßen Sicherung von zwei Kindern während der Fahrt im Auto.

Aber auch den Beifahrer des Wagens - bei ihm handelt es sich um den Vater der beiden ungesicherten Kinder - droht jetzt ein Bußgeld. Als Verantwortlicher hätte auch der 35-Jährige beim Transport seiner Kinder im Fahrzeug für die ordnungsgemäße Sicherung Sorge tragen müssen. Der Vater selbst hatte sich übrigens vorschriftsmäßig angeschnallt.

(jün)
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