Ratingen Augen auf beim Knaller-Kauf

Ratingen · CE-Nummer, Registriernummer und VPI-Zeichen sorgen für Sicherheit.

Der Verband der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) mit Sitz in Ratingen warnt vor dem Gebrauch nicht zugelassener Feuerwerkskörper wie beispielsweise die sogenannten Polenböller. "Sicherheit hat beim Umgang mit Feuerwerk höchstes Gebot - ob beim Groß- oder dem heimischen Silvesterfeuerwerk. So dürfen nur Feuerwerkskörper an den Verbraucher in Deutschland abgegeben werden, die ein CE-Zeichen und eine Registriernummer tragen", erklärt Klaus Gotzen, Geschäftsführer des VPI. Daher sollte man auch auf das VPI-Zeichen, das nur von den VPI Mitgliedsunternehmen verwandt werden darf, achten. Unter dem Link www.feuerwerk-vpi.de/liste-registrierungsnummern/ hat der VPI auch ein Register über alle zugelassenen Feuerwerkskörper bzw. pyrotechnischen Gegenstände seiner Mitgliedsfirmen hinterlegt.

Feuerwerkskörper werden nach ihrer Verwendungsart, Zweck und Grad der Gefährdung in vier Kategorien unterteilt. Zur Kategorie F1 gehören die Feuerwerkskörper, die das ganze Jahr über verkauft werden dürfen, zum Beispiel Knallerbsen oder Wunderkerzen beispielsweise für den Kindergeburtstag. In die Kategorie F2 fallen Chinaböller, Kanonenschläge und kleinere Raketen sowie die Batterie- und Verbundfeuerwerke. Sie dürfen nur drei Tage vor Silvester an Volljährige verkauft werden - in diesem Jahr seit gestern, 28. Dezember. Die Kategorien F3 und F4 beinhalten Feuerwerkskörper, die nur an ausgebildete Pyrotechniker abgegeben werden dürfen. Auf illegales Import-Silvesterfeuerwerk aus Osteuropa, so genannte Polen-Böller, sollte jeder aus berechtigter Sorge um seine Gesundheit verzichten, empfiehlt Gotzen. Es entspreche meist nicht den Sicherheitsanforderungen und sei lebensgefährlich. Die Verwendung sei strafbar.

(JoPr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort