Kreis Mettmann AfD muss für Volksverhetzung zahlen

Kreis Mettmann · Gericht verurteilt Kreispartei wegen eines Facebook-Eintrags zu 2700 Euro.

"Liebe deutsche Steuerzahler! Danke, dass ihr uns finanziert und ein Auge zudrückt, wenn wir mit Drogen handeln, renitent sind, dass ihr auf Wohnraum verzichtet, den wir dann belegen und dass wir eure Frauen zwangsbegatten können."

Vor drei Jahren veröffentlichte die AfD Mettmann diesen Beitrag auf ihrer Facebook-Seite. Überschrieben war der angeblich satirisch gemeinte Brief eines Asylbewerbers mit den Worten: "Wir trauen uns dann mal was." Schnell wurde der Beitrag damals bei Facebook wieder gelöscht. Ein Nachspiel hatte die ganze Sache dennoch. Ein Düsseldorfer Geschäftsmann hatte ein Bildschirmfoto gemacht und Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den AfD-Kreisverband Mettmann gestellt. Es handele sich um eine rassistische Verunglimpfung und um eine pauschale Kriminalisierung von Ausländern, so Chris Pyak, der die Sache damals ins Rollen gebracht hatte. Die wiederum wurde nun vor dem Amtsgericht Mettmann verhandelt. Auf der Anklagebank: Die Autorin des Facebook-Posts, die auch vor Gericht bekräftigte, der vermeintliche Brief sei satirisch gemeint gewesen. Dieser Sicht der Dinge konnte und wollte sich Richter Dr. Thomas Künzel hingegen nicht anschließen. "Satire hat dort ihre Grenzen, wo Menschen verleumdet und beschimpft werden", stellte der Amtsgerichtsdirektor klar. Hier sei aus seiner Sicht der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Er verurteilte die Angeklagte daher zu einer Geldstrafe von 2700 Euro.

(magu)
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