Ratingen Ärger beim Zahnarzt - Schlichter helfen

Ratingen · Verbraucherschützer weisen Wege zu Schlichtungsstellen der Zahnärztekammern.

 Wer mit der Behandlung beim Zahnarzt unzufrieden ist oder Probleme mit Zahnarzt-Rechnungen hat, dem helfen Schlichtungsstellen. Mit ihrer Hilfe lassen sich Gerichtsverfahren vermeiden.

Wer mit der Behandlung beim Zahnarzt unzufrieden ist oder Probleme mit Zahnarzt-Rechnungen hat, dem helfen Schlichtungsstellen. Mit ihrer Hilfe lassen sich Gerichtsverfahren vermeiden.

Foto: dpa/Kaus-Dietmar Gabbert

Wenn Zahnpatienten nach der Behandlung weiterhin über Schmerzen oder eine zu hohe Rechnung klagen und mit ihrem Zahnarzt keine gemeinsame Lösung finden, ist klärender Rat gefragt: Sich bei Streitigkeiten auch ohne Gericht im Rahmen einer Schlichtung zu einigen, dies geht auch in der Zahnmedizin. So erklären es Verbraucherschützer.

"Die Schlichtungsangebote der Landeszahnärztekammern unterscheiden sich allerdings in puncto Kosten und Erreichbarkeit teilweise deutlich", erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das Team "Kostenfalle-Zahn" der Verbraucherzentralen NRW, Rheinland-Pfalz und Berlin hat den Kundenservice auf den Internetseiten der Kammern geprüft und erklärt, worauf Patienten bei einem Schlichtungsverfahren achten müssen.

Das richtige Angebot nutzen: Wenn Patienten im Zuge einer Behandlung Probleme mit der Rechnung haben, das Verhalten des Zahnarztes kritisieren oder einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich mit Bitte einer außergerichtlichen Klärung an die Schlichtungsstellen der Landeszahnärztekammern wenden. Bei allgemeinen Fragen zur Therapie, zum Heil- und Kostenplan oder zu einer zweiten Meinung sind hingegen Patientenberatungsstellen zuständig. Ob ein Behandlungsfehler vorliegt, prüfen in der Regel die Gutachterkommissionen der Kammern. Im Zweifel können die Mitarbeiter an die richtige Stelle verweisen. Gesetzlich Versicherte sollten zusätzlich ihre Krankenkasse um Rat und Unterstützung bitten, da diese bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler ein kostenloses Gutachten in Auftrag geben können.

Georg Thomas, Referent bei der Zahnärztekammer Nordrhein, nennt auf Anfrage unserer Zeitung Zahlen aus der aktuellen Statistik: "Allein im Jahr 2016 verzeichneten wir in unserem Kammerbezirk 6700 Anfrage aus Praxen und von Patienten, in denen es um Streit zwischen Patienten und ihren (Zusatz-)Versicherungen um die korrekte Leistungserbringung seitens der Versicherer ging." 160 Anfragen hätten im gleichen Zeitraum dagegen ärztliche Leistungen zum Thema gehabt. Ein mögliches Vorgehen. "Wenn ein Patient sich mit der Bitte um Erstellung eines Privatgutachtens an die Zahnärztekammer Nordrhein wendet, wird grundsätzlich immer die Bedeutung eines Parteigutachtens erläutert, das im Streitfall von der Gegenseite nicht anerkannt werden muss. In den meisten Verfahren wird ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten als Sachverständigenzeugenaussage gewertet.

Oft wird im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens dann ein anderer Sachverständiger mit der Erstellung eines weiteren Gutachtens beauftragt. Weiter wird der Patient darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Erstellung des Gutachtens in einem derartigen Fall durch ihn selbst zu übernehmen sind." So steht es im Jahresbericht der Zahnärztekammer Nordhrein.

Die richtige Schlichtungsstelle finden: Eine Schlichtung muss immer in dem Bundesland beantragt werden, in dem die zahnärztliche Leistung erbracht wurde. Entscheidend ist nicht der Wohnort des Patienten. Ansprechpartner ist die jeweilige Landeszahnärztekammer, deckungsgleich mit den Bundesländern. Ausnahme: In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Kammern: Nordrhein und Westfalen-Lippe.

Vorher die Kosten klären: Sinn einer Schlichtung ist es, eine außergerichtliche Einigung zu finden und im besten Fall das Vertrauen zwischen Zahnarzt und Patient wiederherzustellen. Eine Schlichtung ist auf jeden Fall preiswerter als ein Gerichtsverfahren. Aber sie ist nicht überall kostenlos.

Teilweise verlangen die Kammern bis zu 400 Euro an Gebühren für ihre Schlichtung. Ob Gebühren anfallen, ist auf den Internetseiten der Landeszahnärztekammern jedoch nicht immer ersichtlich. Teilweise müssen Ratsuchende für diese Information die Schlichtungsordnung anklicken - eine unnötige Hürde. Auch bei den Stellen, die eine Schlichtung gebührenfrei anbieten, können für Patienten Kosten anfallen, etwa für Fahrtkosten oder einen Anwalt.

Ein Rechtsbeistand ist möglich, aber keine Pflicht.

(köh/(RP)
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