Heiligenhaus Abbruch könnte bald weitergehen

Heiligenhaus · Die Arbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Firma Dörrenhaus ruhen schon fast drei Monate.

 Bürgermeister Jan Heinisch (l.) und Projektentwickler Günther Simon von der GS Immobilien GmbH stellten Ende 2015 die Pläne für das Dörrenhaus-Gelände vor.

Bürgermeister Jan Heinisch (l.) und Projektentwickler Günther Simon von der GS Immobilien GmbH stellten Ende 2015 die Pläne für das Dörrenhaus-Gelände vor.

Foto: dietrich janicki

Auch Ende Januar ruhte die Baustelle für die Abbrucharbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Firma Dörrenhaus noch. Das gleiche gilt für die Klage auf Schadensersatz und Aufhebung der Ordnungsverfügung, die Investor Günther Simon aus Fristgründen am 11. Dezember vergangenen Jahres gegen die Stadt eingereicht hatte.

"Die Stadtverwaltung hatte mich gebeten, die Klage ruhen zu lassen und dem bin ich zunächst nachgekommen", sagt der Wuppertaler Immobilienunternehmer. "Aber wenn sich bis Ende dieser Woche nichts tut, sehe ich keinen anderen Weg mehr, als den Klageweg zu beschreiten."

Jörg Schuster von der Bauaufsicht der Stadt Heiligenhaus ist zuversichtlich, dass die Arbeiten bald weitergehen können. "Wir waren immer gesprächsbereit und helfen gerne dabei, bestehende Probleme aus dem Weg zu räumen", sagt Schuster. "Auch während die Abbrucharbeiten ruhen mussten, standen wir in gutem Kontakt und wir sind guter Dinge, dass die fehlenden Unterlagen bald vorliegen und wir die Baustelle dann wieder freigeben können." Welche Probleme aktuell noch bestehen, dazu wollte Schuster sich nicht offiziell äußern - auch im Hinblick auf das laufende Verfahren.

Nicht ganz so gut sieht Günther Simon den Kontakt mit der Stadt. Der schriftliche Austausch und auch ein längeres Gespräch in der Stadtverwaltung seien aus seiner Sicht "eher nicht so schön" verlaufen. "Aber wir wollen alle, dass es weiter geht und wir sorgen von unserer Seite dafür, dass die geforderten Unterlagen besorgt werden." Zurzeit fehle nur noch die Bestätigung des Entsorgungsunternehmens, dass es die zu beseitigenden Reststoffe ordnungsgemäß entsorgen wird. Das soll noch in dieser Woche vorliegen. "Schon das geht eigentlich viel zu weit. Normalerweise benötigen die Behörden nur den späteren Nachweis über die erfolgte Entsorgung." Und genau daran hatten sich in der Vergangenheit die beiden Seiten gerieben. Nach Ansicht von Günther Simon entbehrt die Begründung der Ordnungsverfügung jeglicher Grundlage. Zum einen seien Belege für die Entsorgung von Dachpappe nicht beigebracht worden. "Das geht auch gar nicht, denn die Container mit den Materialien stehen noch immer auf dem Gelände und sind noch nicht entsorgt. Und aufgrund der Ordnungsverfügung konnten wir uns in den vergangenen rund drei Monaten auch nicht darum kümmern." Dennoch hat er sich inzwischen vom damaligen Abbruchunternehmen getrennt und ein anderes beauftragt, das in den Startlöchern steht. Ein anderer Aufhänger war ein Tank, über dessen Inhalt die Entsorgungsbelege fehlten. Der sei bereits vor rund zehn Jahren vom vorherigen Eigentümer entleert und gereinigt worden, allerdings fehlten Simon die dazugehörigen Unterlagen. "Wir haben den Tank dann noch einmal reinigen lassen, um darüber zumindest die Nachweise erbringen zu können - aber zu entsorgende Flüssigkeiten gab es nicht, folglich konnten wir hier auch nichts entsorgen." Die Euphorie vom Beginn der Abbrucharbeiten im September ist also inzwischen durchaus einer gewissen Ernüchterung gewichen.

(stemu)
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