Heiligenhaus 600.000 Euro weniger Zuschüsse für die Stadtkasse

Heiligenhaus · Die Ursache klingt kurios - die Folgen sind auf unabsehbare Zeit gravierend. Der stichprobenhaften Hochrechnung der Zensus-Statistiker des Landes zufolge leben in Heiligenhaus knapp 1000 Menschen weniger als das Melderegister der Stadt verzeichnet (unsere Redaktion berichtete mehrfach). Die Stadt hat sich einer Sammelklage gegen das festgestellte Zensus-Ergebnis angeschlossen.

Wie Kämmerer Michael Beck gestern auf Anfrage mitteilte, ist das Verfahren unterdessen beim Landesverfassungsgericht in Münster anhängig. So lange das so ist, ruht das zunächst angestrengte Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Ende offen.

Konkret sind dagegen die Folgen für den soeben im Entwurf vorgelegten Doppelhaushalt. Denn der Schlüssel für Landesgelder ist die jeweilige Einwohnerzahl einer Kommune. Und die wird auf Grundlage der Zensus-Erhebungen festgestellt. Das Ergebnis reißt ein Loch von 600.000 Euro in die Haushaltskasse - "diese Summe ist eingepreist", sagt Beck. Ob Geld - je nach Ausgang der juristischen Auseinandersetzung - nachträglich an die Stadt fließen könnte, sei derzeit nicht abzuschätzen. Die Stadt hält an ihrer Grundüberzeugung fest: "Wir gehen davon aus, dass unser Melderegister auf dem aktuellen Stand und korrekt ist", so Beck. Alle Zensuszahlen seien dagegen eine "modellhafte Hochrechnung".

Die Landesstatistik ("Zensus") weist für die Stadt 25 560 Einwohner aus. So stand es auch im letztgültigen Bescheid des Landes, der im Heiligenhauser Rathaus einging. Die von der Stadt zum 30. Juni 2011 festgestellte Einwohnerzahl zählte dagegen 26 547 Heiligenhauser.

Nach Angaben von Fachbereichsleiterin Kerstin Plambeck sind die Originale der Zensus-Erhebungsbögen inzwischen vernichtet - "völlig gesetzeskonform".

(köh)
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