Radevormwald Zinswetten-Prozess - nach Urteil Chancen für Rade nicht schlechter

Radevormwald · Der Rechtsstreit zwischen Hückeswagen und der EAA als Nachfolgerin der WestLB um hochriskante Zinswetten (Swaps) geht zurück zum Oberlandesgericht Köln. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Radevormwald hatte vor Jahren ähnliche Verträge abgeschlossen und hatte im Gegensatz zu Hückeswagen vor dem Oberlandesgericht in Köln verloren und ebenfalls das Revisionsverfahren beschritten. Etwa sieben Millionen Euro sind der Drohverlust für Rade, 20 Millionen für Hückeswagen.

Der Hückeswagener Bürgermeister Dietmar Persian zeigte sich in Karlsruhe zuversichtlich, obwohl noch immer nicht ein Grundsatzurteil in dem Rechtsstreit mit der Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gesprochen worden ist. Der BGH-Senat hob das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln im Berufungsverfahren vom August 2015, in dem Hückeswagen zu 100 Prozent obsiegt hatte, wieder auf und verwies den Rechtsstreit an die Kölner Richter zurück. Persian zeigte sich optimistisch: "Das BGH hat sehr positive Signale für uns gesetzt. Es hat festgestellt, dass die WestLB ihre Beratungspflicht verletzt hat." Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe, die ein großes Medieninteresse auf sich zog, war notwendig geworden, weil die EAA gegen das OLG-Urteil Berufung eingelegt hatte. Die Richter des BGH stellten fest, dass die WestLB den damaligen Hückeswagener Bürgermeister Uwe Ufer nicht über den negativen Marktwert und auch nicht über dessen Höhe in Kenntnis gesetzt hätte. Das OLG hat es nach Meinung der Karlsruher Richter versäumt, Ufer zu fragen, ob er den Vertrag unterschrieben hätte, hätte er davon gewusst. Dazu stellte Persian klar: "Das hätte er nicht." Daher wird sein Vorgänger in dem nächsten Prozess wohl aussagen müssen.

Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte aus München, die Hückeswagen und Rade vertritt, schreibt in einer Pressemitteilung von einer "Schlappe für die EAA". Mit der Revision habe die EAA die vom OLG Köln festgestellte Pflichtverletzung zur Aufklärung über den negativen Marktwert angreifen wollen. "Damit wird die EAA scheitern", betonte Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck. Schließlich habe der Vorsitzende Richter am BGH in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass von einer Pflichtverletzung der ehemaligen WestLB auszugehen ist, da er an seiner Rechtsprechung über die Pflicht zur Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert festzuhalten gedenke. Weck: "Damit ist die EAA mit dem Versuch gescheitert, den anfänglichen negativen Marktwert als eine nicht aufklärungspflichtige Marge der Bank zu bezeichnen."

Der Beigeordnete Frank Nipken, der gestern ebenfalls Kontakt zu den Anwälten hatte, meinte vorsichtig: "Unsere Chancen haben sich durch das BGH-Urteil nicht verschlechtert." Die Einschätzung der Anwälte gehe dahin, dass nach dem Karlsruher Urteil wieder alles offen sei. Man werde jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Nipken geht davon aus, dass erst das Urteil für Hückeswagen gefällt wird, bevor der nächste Gerichtstermin für Rade anberaumt wird.

(büba/wos)
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