Radevormwald Verfahren eingestellt - Strafe für Versicherungsbetrug

Radevormwald · Es sollte lediglich ein Gefallen für einen Kunden sein, als ein Unternehmer aus Radevormwald seiner Versicherung einen Sturmschaden am eigenen Dach meldete. Die Versicherung regulierte den Schaden mit der Summe von 797 Euro auch umgehend, stellte später jedoch anhand eines Gutachtens fest, dass das Dach des Unternehmers überhaupt keinen Schaden genommen hatte - und somit auch gar nicht repariert worden war.

Für diesen Betrug saß nicht nur der 66-jährige Unternehmer auf der Anklagebank des auch für Radevormwald zuständigen Wipperfürther Amtsgerichts. Auch der Handwerker, der dem Unternehmer die Rechnung ausstellte, war des Betrugs angeklagt. Er hatte die Dacharbeiten zwar ausgeführt, die Rechnung aber wunschgemäß auf den Namen des Unternehmers ausgestellt.

"Ich habe mich nicht gut dabei gefühlt, aber ich musste ja sehen, dass ich das Geld für die erbrachten Leistungen wieder reinkriege", verteidigte der 51-Jährige sein Handeln vor dem Richter. Der Unternehmer betonte zudem, dass er keinen persönlichen Nutzen aus der Tat ziehen wollte. "Es war ein blödsinniger Vorgang, aber es ging dabei nicht um einen Vermögensvorteil", betonte der 66-Jährige. Die Verteidiger der beiden Angeklagten plädierten für eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage.

Der Richter wertete das frühe Geständnis und auch die schnelle Rückzahlung der 797 Euro, zuzüglich der Auslagen für das Gutachten an die Versicherung, als strafmildernd. Zudem seien beide Unternehmer noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten, wie die Anwälte versicherten.

Die Staatsanwältin hatte dennoch Bedenken, da der Betrug erst durch das von der Versicherung beauftragte Gutachten und die Beobachtung einer Mitbewohnerin des Hauses, die die Sache "an die große Glocke gehangen hatte", ans Tageslicht gekommen sei. "Wir befinden uns nicht im Bereich, wo eine autonome Reue erfolgt ist", stimmte der Richter zu.

Dennoch einigten sich alle Parteien auf die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe. Der Unternehmer muss nun insgesamt 800 Euro, der Handwerker 450 Euro innerhalb eines Monats an die Staatskasse zahlen.

Beide Angeklagten waren froh, die Sache damit vom Tisch zu haben. Die Gefahr einer Wiederholung drohe nicht: "Ich denke, der heutige Tag am Gericht dürfte bei den Mandanten genügend Eindruck hinterlassen haben", sagte einer der Verteidiger am Ende der Verhandlung.

(heka)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort