Radevormwald Unternehmer zahlte keine Sozialabgaben

Radevormwald · Weil er sich ganz offensichtlich mit der Rechtslage und dem Justizwesen nicht auskannte, musste sich jetzt ein ehemaliger Inhaber eines Garten- und Landschaftsbauunternehmens aus Rade vor dem Amtsgericht Wipperfürth verantworten.

Weil der 24-Jährige die pünktlich fälligen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenkasse nicht abgeführt hatte, erhielt er einen Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro. Zur angesetzten Verhandlung war er nicht erschienen. Gegen das dann schriftlich zugestellte Urteil legte er Einspruch ein, so dass es jetzt erneut zum Prozess kam.

Verschiedene Rechtsmaterien

"Ich wollte doch noch dazu Stellung nehmen", sagte der Angeklagte. Wegen eines "Missverständnisses" sei er nicht zum Amtsgericht gekommen. "Mein Insolvenzverwalter hat mir gesagt, ich solle 300 Euro zahlen, und dann sei die Sache erledigt", berichtete er. Allerdings hatte er nach eigenem Bekunden dem externen Verwalter von der Gerichtsladung nur telefonisch berichtet.

Anhand seiner Antworten, der Mimik und der Gestik wurde im Verlauf der Verhandlung offenkundig, dass der Mann die gerichtliche Trennung zwischen Straf- und Zivilrecht nicht verstand und mit den ganzen Formalien völlig überfordert war. So handelt es sich bei der bewussten Nichtzahlung von Sozialabgaben um eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht wird. Die Ansprüche – in diesem Fall die der Krankenkasse – bestehen weiterhin und sind unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens zurückzuzahlen.

"Ich habe doch der Krankenkasse mitgeteilt, dass das Unternehmen schlecht läuft und ich zahlen will", sagte der 24-Jährige. Das Recht sieht in diesen Fällen das Insolvenzverfahren vor, da eine offenkundige Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Solange ein solcher Antrag nicht erfolgt, gehen die Sozialkassen von der Fähigkeit zur Zahlung aus. Doch statt den Weg über das Insolvenzrecht zu gehen, entschied sich der Unternehmer dafür, weiter zu arbeiten. Er zahlte die Löhne, nicht die Krankenkassenbeiträge.

Lohn gezahlt

"Ja klar, ich wusste, dass ich zahlen muss. Aber es war Winter, und die Einnahmen waren schleppend", sagte der Angeklagte. Der Richter erklärte dem Angeklagten, dass die Sozialabgaben vorrangig zu zahlen sind. "An diesen Geldzahlungen hängt die Solidargemeinschaft", betonte Armin Lührs.

Mehr oder weniger ratlos nahm der Angeklagte, der ohne Rechtsanwalt vor Gericht erschien, seinen Einspruch zurück. Damit wird der Strafbefehl rechtskräftig.

(RP)
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