Radevormwald Trunkenheitsfahrt endet mit spektakulärem Unfall

Radevormwald · Die Freude über die gerade erst zurückerhaltene Fahrerlaubnis währte im vorigen Jahr für einen 50-jährigen Geschäftsmann aus Wermelskirchen nicht lange: Nach dreimonatigem Fahrverbot wegen einer zuvor begangenen Fahrerflucht durfte er sich ab Mitte Oktober wieder ganz legal hinters Lenkrad seines Wagens setzen. Einen Monat später war er den Führerschein aber schon wieder los. Polizeibeamte stellten ihn nach einem recht spektakulären Unfall an der Kaiserstraße in Radevormwald sicher. Grund: Der Unfallfahrer aus Wermelskirchen hatte mit gut einem Promille Alkohol im Blut am Steuer gesessen.

Darauf, wieder Auto fahren zu dürfen, muss der Mann diesmal deutlich länger warten als bei der Zwangspause im vorigen Jahr. Denn seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zog der 50-Jährige jetzt im Verfahren vor dem Wipperfürther Amtsgericht zurück. So bleibt es beim Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von zehn Monaten und der per gleichem Strafbefehl außerdem verhängten Geldstrafe von 2000 Euro (50 Tagesätze à 40 Euro).

Das Gericht sah es letztlich als erwiesen an, dass es am 18. November spätabends zu dem Unfall gekommen war, weil der Mann getrunken und deshalb die Kontrolle am Lenkrad verloren hatte. Das führte dazu, dass der Wagen ausbrach und in einem am Fahrbahnrand geparkten Pkw schleuderte. Der wurde durch die Wucht des Aufpralls auf ein weiteres geparktes Auto geschoben. Es entstand hoher Sachschaden an allen drei Fahrzeugen, der Unfallfahrer blieb unverletzt.

Noch am Unfallort sagte der 50-Jährige den Polizeibeamten, dass er sich das alles nicht erklären könne. Die Kaiserstraße sei ihm gut bekannt, da er sie täglich auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle befahre. Im Gerichtsverfahren brachte sein Verteidiger nun eine neue Variante ins Spiel: Sein Mandant sei geblendet worden, möglicherweise durch einen Laser-Pointer, und habe deshalb das Lenkrad verrissen. Nach den früheren Aussagen des Angeklagten bei den Polizeibeamten, in denen nie von einer Blendung die Rede gewesen war, klang das für den Vertreter der Staatsanwaltschaft wenig glaubwürdig.

Das sah der Richter auch so. Er riet dem Geschäftsmann dringend, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen, da er bei einer Verurteilung unter Umständen mit einer noch höheren Geldstrafe zu rechnen habe. Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt willigte der 50-Jährige ein.

(bn)
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