Radevormwald Stadt zahlt mehr Unterhaltsvorschuss

Radevormwald · Seit einer Gesetzesänderung zum 1. Juli 2017 kommen auf das Jugendamt der Stadt mehr Aufgaben zu - und das bei gleichem Personalschlüssel. Zum 1. März gibt es eine halbe Stelle drauf. Außerdem sind die Ausgaben deutlich gestiegen.

 Alleinerziehende Mütter erziehen ihre Kinder oft unter erschwerten Voraussetzungen - vor allem, wenn der leibliche Vater nicht zahlen kann oder will. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.

Alleinerziehende Mütter erziehen ihre Kinder oft unter erschwerten Voraussetzungen - vor allem, wenn der leibliche Vater nicht zahlen kann oder will. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.

Foto: ingo wagner/dpa

Mehr Arbeit, mehr Ausgaben - die Gesetzesänderungen beim Unterhaltsvorschuss zum 1. Juli 2017 lassen die Aktenberge im Jugendamt anwachsen. Die neuen Regelungen belasten die Kommunen personell und finanziell, weil die Altersgrenze weggefallen ist und auch die Höchstbezugsgrenze abgeschafft wurde (siehe Infokasten).

"Die Änderungen sorgen für einen Mehraufwand, denn hatten wir bis Juli 90 Kinder im Leistungsbezug, sind es nun 135", berichtet Jugendamtsleiter Volker Grossmann. Aktuell konnten weitere 30 Anträge aus Kapazitätsgründen noch nicht bearbeitet werden. Der Gesetzgeber sieht eine Prioritätenliste vor, nach der Leute, die keine Sozialhilfe beziehen, vorrangig behandelt werden sollen. "Diese Menschen profitieren vom Unterhaltsvorschuss und werden von uns zunächst bearbeitet", sagt Grossmann.

Seine Mitarbeiter müssen seit Juli deutlich mehr Arbeit übernehmen - bei bislang gleichem Personalschlüssel. Zum 1. März gibt es eine zusätzliche halbe Stelle, mit der die Anträge zügig abgearbeitet werden sollen. "Das ist viel zu spät, denn seit dem Sommer müssen viele Betroffene auf ihr Geld warten, weil wir mit der Bearbeitung nicht nachkommen", sagt Grossmann.

Finanziell hat die Gesetzesänderung Auswirkungen auf den städtischen Haushalt: Die Ausgaben sind um 60 Prozent gestiegen. "Mussten wir bis Juli 16.600 Euro monatlich an Unterhalt ausbezahlen, sind es nun 27.700 Euro", sagt der Leiter des Jugendamtes. Finanziert werden die Ausgaben zu 40 Prozent vom Bund, zu zehn Prozent vom Land und zu 50 Prozent von der Kommune - für Rade bedeutet dies eine jährliche Belastung von 166.200 Euro. Geld, das im Haushalt verankert wurde.

"Natürlich versuchen wir, Väter und Mütter in Regress zu nehmen", sagt Grossmann. Aber der Trend gehe dahin, dass viele nicht zahlen wollen oder zahlungsunfähig sind. "Gerade, wenn Väter vier Kinder von vier verschiedenen Frauen haben, wird es schwierig", sagt der Jugendamtsleiter. Die Zahlungsunwilligen, also die, die in bösartiger Absicht keinen Unterhalt zahlen wollen, seien in der Unterzahl.

Nicht selten wird nach Angaben von Grossmann gepfändet - und zur Not Strafanzeige gestellt, was aber nur möglich ist, wenn jemand wirklich zahlen könnte. "Das passiert nicht selten, wenn Eltern im groben Streit auseinandergegangen sind und ein Elternteil die Kinder nicht sehen darf", sagt Grossmann. Dabei habe das Umgangsrecht nichts mit der Pflicht zu tun, Unterhalt zahlen zu müssen. "Das wird oft gekoppelt, ist aber falsch", sagt Grossmann. In Deutschland habe jedes Kind Recht auf Unterhalt. Deshalb seien gesetzliche Festsetzungen Tagesgeschäft.

Kommt es zum Prozess, müssen die Mütter (seltener sind Väter betroffen) die Kosten übernehmen, können aber Prozesskostenhilfe beantragen, die über Steuergeld finanziert wird. "Bei einer Verurteilung zahlt die gegnerische Seite", sagt Grossmann.

Für ihn war die bis Juli 2017 gültige zeitliche Beschränkung auf 72 Monate nicht nachvollziehbar, schließlich lebe das Kind ja weiter und könne sich nicht selbst versorgen. Deshalb sei auch die Fortzahlung bis zum 18. Lebensjahr logisch und folgerichtig, wobei Jugendliche bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung unterhaltspflichtig sind. "Und sie dürfen sich auch einmal irren und nach einem Jahr zum Beispiel eine zweite Ausbildung anfangen", sagt Volker Grossmann.

(RP)
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