Radevormwald Stadt will jetzt Schadensersatz für gefällte Baume zum Friedhof

Radevormwald · Ob die Staatsanwaltschaft ein Gerichtsverfahren gegen den Täter anstrengt, der im Januar viele Bäume an der Allee zum Kommunalfriedhof völlig unsachgemäß beschnitten und auch komplett zerstört hat, steht noch nicht fest. Das bestätigte gestern Bürgermeister Dr. Josef Korsten auf Anfrage der BM. "Wir haben Anzeige gegen den uns bekannten Täter gestellt. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft", sagte er.

 Ein trostloser Anblick im Januar am Weg zum Kommunalfriedhof: 30 bis 40 Bäume wurden schwer beschädigt.

Ein trostloser Anblick im Januar am Weg zum Kommunalfriedhof: 30 bis 40 Bäume wurden schwer beschädigt.

Foto: jürgen moll (archiv)

Nach der Tat bot sich ein trostloses Bild: Die Kronen von 30 bis 40 städtischen Bäumen hatte der Täter gekappt oder dicke Äste abgesägt. Der Schaden ist immens und wurde mittlerweile von einem Gutachter erfasst und umfassend dokumentiert. Die Reste der Bäume wurden durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen abtransportiert. Das Gutachten liegt der städtischen Umweltschutzbeauftragten Sylvia Schwanke vor. Es bietet zwar detaillierte Aufschlüsse über das Ausmaß der Schäden und wohl auch wichtige Tipps für konkrete Möglichkeiten, den geschädigten Bäumen zu helfen. Aber im Detail darüber berichten, das darf Sylvia Schwanke zurzeit nicht. Der Verursacher habe die Tat zwar voll umfänglich zugegeben, "aber wir befinden uns jetzt in einem schwebenden Verfahren", sagte sie.

Auch Dr. Josef Korsten bestätigte, dass die strafrechtliche Sache die eine Seite sei, die Stadt aber auf jeden Fall ihre Schadensersatzansprüche geltend machen will. Ob es da dann zu einem Gerichtsverfahren oder einer außergerichtlichen Einigung kommt, stehe noch nicht fest. "Klar ist, dass der Schaden enorm ist. Über eine endgültige Summe können wir noch nichts sagen, denn schließlich geht es nicht nur um die Schäden an den Bäumen, sondern auch um weitere Kosten wie für die Rechtsberatung oder die Kosten für das Gutachten", sagte Korsten.

Auf keinen Fall dürfe der Steuerzahler nach so einer Tat auf den Kosten sitzen bleiben. Da lasse sich die Stadt zurzeit juristisch beraten.

(rue)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort