Radevormwald Spritztour endet am Baum und vor Gericht

Radevormwald · Jugendliches Imponiergehabe war wohl mit im Spiel, als sich ein 20-Jähriger an einem Abend im April hinter das Lenkrad eines Autos setzte und forsch Gas gab. Eigentlich hatte er für eine Feier mit Freunden nur einen Kasten Bier aus dem Wagen holen wollen, der einem Bekannten gehörte und auf einem öffentlichen Parkplatz bei Krebsöge abgestellt war. Da er aber nun schon einmal den Schlüssel hatte und seine hübsche Begleiterin bereits auf dem Beifahrersitz Platz genommen hatte, kam dem jungen Radevormwalder spontan die Idee, eine kleine Spritztour zu unternehmen und dabei seine Fahrkünste zu demonstrieren.

Leider war es um eben die ausgesprochen schlecht bestellt: Schon nach wenigen Metern landete das Auto des Freundes an einem der wenigen Bäume auf dem Parkplatz, weil der Fahrer mit Gaspedal und Bremse nicht zurechtgekommen war. Der Unfall hatte nun ein Nachspiel vor dem Amtsgericht in Wipperfürth.

Der Grund: Der 20-Jährige, der als Lagerist arbeitet, hat keinen Führerschein und auch nie einen gehabt. Die Anklage legte ihm deshalb eine vorsätzliche Fahrt ohne Fahrerlaubnis zur Last. Dabei spielte es keine große Rolle, dass der Rader niemanden außer sich selbst und seine Beifahrerin gefährdet hatte, da er ja nun über den Parkplatz gar nicht erst hinausgekommen war, bis es auch schon krachte.

"Sie durften ohne Führerschein auch dort nicht fahren - und das wussten Sie auch", hielt der Richter dem jungen Mann vor. Es sei letztlich nur Glück gewesen, dass seine Begleiterin, er selbst und auch sonst niemand zu Schaden gekommen sei.

Das Auto des Freundes war allerdings arg demoliert, der Baum auch. Für die Begleichung des Schadens hat der 20-Jährige inzwischen aber bezahlt. Das wertete das Gericht positiv, ebenso die offensichtlich gezeigte Reue des jungen Radevormwalders: "Das war so eine spontane Idee mit dem Fahren - und die war natürlich saublöd", räumte der Angeklagte vor dem Amtsrichter kleinlaut ein.

Angesichts dieser Einsicht ließ der Richter Gnade walten und stellte im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den bislang nicht vorbestraften Mann ein. Die einzige Auflage: Er muss eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro zahlen, die er angesichts seines geringen Einkommens in Raten abstottern darf. Von einer Sperre für die Erlangung einer Fahrerlaubnis sah das Gericht ab, um dem 20-Jährigen keine Steine in den Weg zu legen, wenn er denn doch irgendwann mal das Autofahren auf legale Art erlernen will.

(bn)
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