Radevormwald Spielsucht bringt Rader (33) immer wieder vors Gericht

Radevormwald · Bis nach Dortmund war er mit Bus und Zug gefahren, um dort im Spielcasino stundenlang zu zocken. Das Geld für die Heimfahrt nach Radevormwald hatte er nicht mehr. Er fuhr schwarz, wurde erwischt und bestraft. Der ersten Vorstrafe wegen Schwarzfahrerei folgten weitere, auch wegen anderer Delikte. Jetzt musste sich ein 33-jähriger Rader erneut vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten - diesmal wegen Betruges. Über ein Verkaufsportal im Internet hatte er im Februar ein technisches Gerät angeboten, von einem Interessenten auch die vereinbarten 45 Euro dafür überwiesen bekommen, dann aber das Gerät nie an den Kunden verschickt.

Gleich zu Beginn legte der seit langem arbeitslose Mann, der mit Frau und drei Kindern von Hartz IV lebt, ein umfassendes Geständnis ab. Er wolle "endlich reinen Tisch machen und mit der Vergangenheit abschließen", beteuerte er. Grund für alle Schwierigkeiten auch mit dem Gesetz sei seine Spielsucht gewesen. Immer wieder habe er auf den großen Gewinn gehofft, am Ende aber immer verloren. Auch die 45 Euro aus dem Internet-Verkauf habe er verzockt. Vor vier Monaten habe er das Spielen aufgegeben. Ausschlaggebend sei gewesen, dass ihn seine Frau mit den Kindern verlassen habe, weil er immer wieder das wenige Geld, das der Familie zum Leben blieb, verspielt hatte. Mittlerweile habe er sich mit seiner Frau ausgesöhnt: "Und ich lasse seitdem die Finger komplett vom Glücksspiel. Ich möchte mein Leben von Grund auf ändern, denn ich will meine Familie nicht verlieren."

Zur Änderung des Lebens gehört auch, dass der Mann sich Arbeit gesucht hat. Nach einem Praktikum kann er in Kürze eine Festanstellung als Helfer in einem Handwerksbetrieb antreten.

Um den Neustart nicht zu gefährden, und mit Blick auf den vergleichsweise geringen Schaden, der bei dem Betrug entstanden war, stellte der Richter im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt das Strafverfahren gegen den Rader ein.

Der 33-Jährige bekam die Auflage, binnen drei Tagen das zu Unrecht vom damaligen Kunden kassierte Geld zurückzubezahlen. "Machen Sie das nicht, sehen wir uns wieder. Und dann kann es bei Ihrem Vorstrafen-Register passieren, dass Sie wegen sowas im Gefängnis landen", machte ihm der Richter klar.

(bn)
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